Meine 2 Kinder zählen bei der Wohnungssuche nur als 1 Kind!!

  • Hallo!!:D


    Habe eine Frage zur Miete und zwar: Ich lebe in RP und habe 2 kleine Kinder im Alter von 2,5 und 7 Monaten. Habe mich vor kurzem getrennt und suche eine neue Wohnung, da die jetzige für uns zu groß und zu teuer ist. War heute bei der Arge und da habe ich nachgefragt wie groß und teuer jetzt alles genau sein darf und da haben die mir gesagt ich dürfte mir nur eine Wohnung suchen für einen 2 Personenhaushalt. Wieso ? Wenn von beiden Kindern Kindergeld angerechnet wird wieso dann nich auch 2 ganze Kinder als volle Personen?? Meine Warmmiete darf nur 324 € betragen. Also soll ich mit den beiden kleinen in einem Zimmer hausen? Wie soll das alles gehen? 2 Zimmer sind ja auch nicht sooooooo schlimm aber die Tatsache, dass ich für 3 Personen Leistungen wie für 2 wegen der Wohnung bekomme, das wurmt nich total. Man findet nicht mal wirklich eine die für 3 angemessen wäre(wegen dem Preis). Wie soll das alles gehen?? Darf das sein? Eine bekannte mit Kind trent sich im Moment auch von Ihrem Mann. Ihr Kind wird aber mitgerechnet. Also darf eine mit einem Kind genau so eine Wohnung haben wie ich mit meinen 2?? Wo ist da die LOgik und wieder eine andere Bekannte hat jetzt eine 80qm Wohnung bekommen. Sie ist auch mit ihren 2 Kindern allein. Wohnung kostet warm bei ihr 480 €??? Gehts noch??:confused::mad:


    lg sabrina:(

  • Hallo!!:D


    Habe eine Frage zur Miete und zwar: Ich lebe in RP und habe 2 kleine Kinder im Alter von 2,5 und 7 Monaten. Habe mich vor kurzem getrennt und suche eine neue Wohnung, da die jetzige für uns zu groß und zu teuer ist. War heute bei der Arge und da habe ich nachgefragt wie groß und teuer jetzt alles genau sein darf und da haben die mir gesagt ich dürfte mir nur eine Wohnung suchen für einen 2 Personenhaushalt. Wieso ? Wenn von beiden Kindern Kindergeld angerechnet wird wieso dann nich auch 2 ganze Kinder als volle Personen?? Meine Warmmiete darf nur 324 € betragen. Also soll ich mit den beiden kleinen in einem Zimmer hausen? Wie soll das alles gehen? 2 Zimmer sind ja auch nicht sooooooo schlimm aber die Tatsache, dass ich für 3 Personen Leistungen wie für 2 wegen der Wohnung bekomme, das wurmt nich total. Man findet nicht mal wirklich eine die für 3 angemessen wäre(wegen dem Preis). Wie soll das alles gehen?? Darf das sein? Eine bekannte mit Kind trent sich im Moment auch von Ihrem Mann. Ihr Kind wird aber mitgerechnet. Also darf eine mit einem Kind genau so eine Wohnung haben wie ich mit meinen 2?? Wo ist da die LOgik und wieder eine andere Bekannte hat jetzt eine 80qm Wohnung bekommen. Sie ist auch mit ihren 2 Kindern allein. Wohnung kostet warm bei ihr 480 €??? Gehts noch??:confused::mad:


    lg sabrina:(


    das Verstehte ich allerdings auch nicht. Eigentlich wird jede Person bei der Wohnungssuche veranschlagt. Heißt in deinem Fall: Bis zu 75 qm²


    Gehe doch nochmal zum Amt und versuche da zu klären.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Doch, das ist (leider) nachvollziehbar und wird so gehandhabt, wenn man gerade eine neue Wohnung sucht. Geh doch oben in der Menueleiste auf H IV / ALG II und dann auf "angemessenen Wohnraum". Aber der Einfachheit halber hab ich dir den entsprechenden Absatz auch gleich "rauskopiert". Er lautet:


    "Größe des Wohnraums
    Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
    Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims."



    Deine zwei Kinder werden also nicht als eines gezählt, wie du schreibst, sondern dir steht irgendwann später eine größere Wohnung zu. Vielleicht kannst du die SB davon überzeugen, dass es letztlich auch nicht billiger wird, wenn du in 2 Jahren wieder umziehst und dadurch Kosten verursachst.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo.


    Ich würde an deiner Stelle noch mal mit der/dem SB reden. Das liegt glaube ich im ermessen der/des SB. Meine hat uns von anfang an 4 Personen berechnet und meine kleine war zu dem Zeitpunkt keine 4 Wochen alt. Nicht locker lassen.


    Liebe Grüße


    Jea

  • das zwei kinder als eines gezählt werden (selbst bei säugling) ist absoluter unsinn und von der rechtsprechung geklärt


    um so schlimmer, wenn dieser quatsch hier auch noch von forumsmitgliedern verbereitet wird


    man muss hier die unterschiedlichen rechtsbereiche betrachten


    die einzig streitige frage wäre, ob das recht zum umziehen besteht, wenn du bereits in einer 75 qm wohnung wohnst


    genau dass wird hier immer wieder mit solchen fragen, wie die obige, vermengt


    lass dich nicht unterkriegen, geh zum sozailgericht, wenn widerspruch nichts nützt


    zitat aus LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 AS 556/06 ER:


    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen das sog soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Maßgebend sind somit die Verhältnisse in den unteren Einkommensgruppen (vgl § 28 Abs 3 Satz 3 SGB Zwölftes Buch - Sozialhilfe -). Die berücksichtigungsfähige Wohnfläche kann deshalb - wie schon nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum früheren Sozialhilferecht (BVerwGE 97, 110/112; 92, 1/3) - nach den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau bestimmt werden. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist somit nicht entscheidend, ob für (nichtschulpflichtige) Kinder ein eigenes Zimmer erforderlich ist. Entscheidend ist - wie ausgeführt - vielmehr, dass dieses in der Bundesrepublik zum sog soziokulturellen Existenzminimum zählt. Denn die og Verwaltungsvorschriften differenzieren für die zuzubilligende Wohnfläche und anzuerkennende Raumzahl nach der Zahl der zum Familienhaushalt rechnenden Personen. Danach haben Hilfebedürftige regelmäßig einen Anspruch auf ein Zimmer für Kinder (s nur Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn 42 ff). Im Übrigen hat die Antragsgegnerin nicht - auch nicht ansatzweise - ihre Behauptung der fehlenden Erforderlichkeit eines eigenen Zimmers für (nichtschulpflichtige) Kinder begründet. Schließlich ist auch künftiger Wohnflächenbedarf zu berücksichtigen, wenn er - wie hier bei der Schwangerschaft der Antragstellerin - in einem überschaubaren Zeitraum entstehen wird (vgl OVG Lüneburg vom 21. April 1995 - 12 L 6590/93 - zum früheren Sozialhilferecht, zit nach Berlit in: LPK - SGB II § 22 Rn 27). Schon deshalb ist ein Umzug erforderlich.

  • Danke für euren lieben Antworten. Hmmm normal darf es ja nicht sein, dass mein Kleiner erst als Person zählt wenn er 1,5 Jahre alt ist. Leider kann ich auch nicht mehr länger in der Wohnung bleiben, da sie für mich alleine zu teuer ist. also für 3 Personen. sie war ja für 4 berechnet. so : Ich hoffe advokat hat recht und es müssten eigendlich alle 3 zählen : wie ich schon schrieb: schließlich wird beim Kindergeld auch mein Sohn als 2tes Kind gerechnet und sein Kindergeld zählt für mich als einkommen. Wobei ich das eine Frechheit finde, Geld, dass für kinder ist, als Einkommen für Hartz4 zu berechnen. im Endeffekt bleibt für meine Kinder ja nix davon während Arbeitende das Geld zusätzlich bekommen. Arme werden demnach noch ärmer- aber das ist ein anderes Thema :O(( !! Habe jetzt erstmal eine E-Mail an die Arge Neuwied geschrieben, da soll mir ein anderer SB von denen nochmal bestätigen ob das was meine SB gesagt hat, seine Richtigkeit hat. E-Mail ging am Freitag raus. Bin mal gespannt.:rolleyes:


    lg an euch von mir :D