neuer lebensgefährte unterhaltspflichtig

  • hallo! die situation ist folgend::confused:. ich zahle im moment unterhalt für meine derzeit bei meinem ehemaligen lebensgefähten lebende tochter (5). ich bin berufstätig. inzwischen lebe ich mit einem neuen partner zusammen, der auch berufstätig ist und den ich im juli heiraten werde. wir verdienen in etwa gleich viel.kann das auswirkungen auf den kindesunterhalt haben? ist mein neuer partner gegenüber meiner tochter unterhaltspflichtig, wie mein ex behauptet? was passiert, wenn ich schwanger werde und irgendwann nur noch hausfrau bin und somit kein einkommen mehr habe, ausser kindergeld? ach ja, und kann man spesen als einkommen bei der kindesunterhaltsberechnung anrechnen. HILFE!!!

  • Hallo peperonico, dass du und dein partner in etwa gleich viel verdient, hat nur etwas mit der wahl eurer steuerklassen zu tun, wenn ihr verheiratet seid. wenn du nur für eine person - ein kind - unterhaltspflichtig bist, wirst du normalerweise eine verdienststufe höher eingestuft (düsseldorfer tabelle), nach der dann der kindesunterhalt berechnet wird. dein neuer partner ist gegenüber deiner tochter nicht zum unterhalt verpflichtet, auch nicht, wenn ihr verheiratet seid, es sei denn, er würde sie adoptieren oder aber ihr würdet auf hartz IV angewiesen sein und zusammen in einer bedarfsgemeinschaft leben. dann würde auch das einkommen deines mannes mit auf deine tochter verteilt werden. aber wenn ich dich richtig verstanden habe, lebt sie weiterhin bei deinem ehemaligen. Wenn du kein eigenes einkommen mehr haben solltest (als nur-hausfrau und mutter), dann ist dein mann dir gegenüber und dem weiteren kind unterhaltspflichtig. du hättest dann auch einen anspruch auf ein taschengeld, das du zur Unterhaltszahlung verwenden kannst. ansonsten kannst du dich beim jugendamt erkundigen und evtl. die unterhaltshöhe herabsetzen lassen. Wie das mit den spesen ist, bin ich mir nicht sicher, ich glaube, sie werden nicht mit berücksichtig. aber ruf doch beim JA an. LG jolik