Wohngeld mit Säugling und Hartz 4 ?

  • Hallo liebe Leute :)


    Ich habe vor einigen Monaten einen Brief von der Arge bekommen, das ich für meine (damals 3 Monate alte, jetzt fast 8 Monate) alte Tochter Wohngeldbeantragen soll was ich auch getan habe aber noch keinen bescheid bekommen habe. Ich bekomme Kindergeld und Unterhalt für sie und bin alleinerziehend. Nun bekam ich heute einen Brief von der Arge ins Hausgeflattert, das ich ab 1.08 Wohngeld beziehen werde und mit folgendem "einsetzbaren Einkommen" : 164 Kindergeld Unterhalt 117 Sonstige Einkommen 167 und Einkommensbereingung -25,93 Summe bereinigtes einkommen 422,07


    heißt das jetzt etwa das das meiner Tochter 25,93 abgezogen werden von dem was sie bekommt? Ist das alles eigentlich rechtens so, habe gehört das Hartz 4 Empfänger auch garkein Wohngeld bekommen dürfen, und wenn doch, warum können die meiner Tochter etwas abziehen ?



    Liebe Grüße Vero

  • Du hast da einen Denkfehler glaube ich. Schau mal. Das "Einkommen" deiner Kleinen liegt bei 448 €. Durch die "Einkommensbereinigung" hat sie aber dann nur noch 422,07 €, so dass es für eure H IV-Berechnung ja von Vorteil ist, weil du dann diese 25,93 € mehr, und nicht weniger erhälst. Du weißt doch: Bedarf abzüglch Einkommen = Leistung.

  • Hallo,


    also ich glaube, die Einkommensbereinigung wirkt sich auf deine Leistung aus, nicht auf die deiner Tochter. Deine Tochter ist ab dem 01.08. nicht weiter im ALG II-Bezug, da sie ihren Lebensunterhalt selbst decken kann. Damit kannst du auch Wohngeld für sie beantragen. Ansonsten hast du Recht, dass ALG II- Bezieher kein Wohngeld beziehen können.
    Deine Tochter hat ein Einkommen von 448 €, ihr Bedarf nach SGB II liegt bei 422 €, und deswegen wird die Differenz bei dir abgezogen, weil das "überhängende" Kindergeld dir als Einkommen angerechnet wird.


    Ich hoffe das war irgendwie verständlich.


    LG, Jalale.