Dürfen die in Schränke gucken

  • Ob sie dürfen weiss ich nicht genau, warum aber sollten sie nicht? Wenn Du z.B. Bekleidungspauschal beantragt hast, werden die sich überzeugen wollen, dass Du dahingehend auch wirklich bedürftig bist. Ansonsten machen die das auch nich.

  • Mach es denen so schwer wie nur möglich, denn schon ein Hausbesuch besagt ja schon eines, nämlich der Anzweifelung Deiner Bedürftigkeit und damit ja schon indirekt der Unterstellung einer Straftat, nämlich dem Erschleichen von Sozialleistungen. Und diesen Sachverhalt gilt es zu dokumentieren, also fordere die Person auf das Du zur Niederschift angibst das der Besuch aus diesem Grund aus Deiner Sichtgegen die Würde des Menscheverstösst, da es ja unmöglich sein kann, pauschal einem solchen Verdacht unterstellt zu werden nur weil man in den Bezug von Sozialleistungen abgerutscht ist!


    Die werden meckkern und motzen und erklären das Dich ja keiner zwinge Leistungen in Anspruch zu nehmen und darauf solltest Du ebenfalls zur Niederschrift dahingehend antworten, das Du gemäss dem Gesetz ein Hilfeersuchen gestellt hättest, Dir aber aufgrund des Verhaltens und er Äusserungen der Eindruck vermittelt würde das die daraus resultierende Verpflichtung zu helfen Seitens der Behörde vorsätzlich nicht erbracht werden solle und Du deshalb in Erwägung ziehn müsstest wegen Amtsmissbrauches eine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde zu erlassen!


    Und bei jeder Öffnung eines Schrankes und einer Frage unterstelle immer wieder den Fakt das man Dich indirekt der Erschleichung von Sozialleistungen beschuledigt ohne konkrete Verdachtsmomente zu besitzen, sondern lediglich auf dem Umstand berühend das Du um Hilfe ersucht hast, Dir derartige Vorwürfe unterstellt würden, und dabei ruhig mal auf Praktiken aus dem Dritten Reich vergleichend erinnern!


    Ich denke der Staat will es so, dann solll er es auch von den Bürgern so bekommen!

  • Bei mir war auch ne Kontrolle wegen WG


    diese Problem habe ich auch gehabt aber ich habe gesagt machen Sie was sie nicht lassen können. Sie denken doch sowieso das ich versuche das amt zu bescheissen und dann waren se baff. Dann habe ich noch gefragt wollen se in Kühlschrank ect. schauen und soll ich Ihnen zeigen was mein essen ist usw.


    dann war die Kontrolle schnell vorbei da sie gesagt haben, danke das Sie das zeigen wollten wir notieren das sie nichts zu verbergen haben.


    :)

  • Ich wusste gar nicht, das die so dreist sind o.O
    Als die zu meiner Bezugszeit mal da waren, kamen die unangemeldet (heute hätte ich die nicht mehr rein gelassen, aber ich war so baff und überrascht, die haben mich echt gut erwischt -.-) und haben nur kurz durchgeschaut, wie viel Zimmer und was wir so an Möbeln hatten (bei 32m² für 2 Personen passt ja nicht so viel rein).
    Aber das die auch in Schränke gucken und sowas! Das ist ja unerhöhrt!

  • Moin moin @all


    Also in die Schränke dürfen sie nur schauen A wenn sie den ALG II Bezieher fragen und B, dürfen sie nicht einfach irgendetwas GEGEN deinen Willen machen!!
    Wenn sie derartiges tun sollten, solltest du von deinem Hausrecht gebrauch machen und die aus der Wohnung begleiten!!


    Wenn sie rum mekkern sollten erinnere sie mal an das Grundgesetz. Artikel 1 Satz 1.
    http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html


    So lange die keinen berechtigten Verdacht haben, würde ich sie nicht in die Wohnung lassen.
    In diesem Sinne.. Alles wird Gut :)


    lg