Ansprüche u.Leistungen (anmeldung / abmeldung)

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema "Hartz IV beantragen" und "Hartz iV abmelden". Leider konnte ich zu diesem Thema nirgendwo Antworten finden.


    also zu meiner ersten Frage: wenn man ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen ist, reicht das dann für die Sachbearbeitung aus, wenn einfach der Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt ist? oder muss ich eine Veränderungsmitteilung wegschicken? (in meinem Fall ist es so, dass ich vm 1.10.2009 bis voraussichtlich 31.1. keine Hartz IV Leistungen mehr brauche bzw. nicht mehr hilfbedürftig bin.)


    meine zweite Frage betrifft die Hartz IV beantragung: wenn ich ab dem 1.10 keine Leistungen mehr erhalte, wann kann ich frühestens wieder Leistungen beantragen? gibt es da Fristen? - soviel ich weiss kann man bei Umschulungen erst nach drei Jahren wieder einen Antrag stellen, und vielleicht ist es bei erneuter Hartz IV-Bedürftigkeit ähnlich.


    ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, so dass da nichts falsch läuft!


    viele Grüße an alle!

  • Hallo!


    Wenn du keinen Weiterbewilligungsantrag stellst, dann bekommst du auch keine weiteren Zahlungen. Solltest du dich aber kurzfristig Hartz4 beantragen, wird man die fragen wieso du Veränderungsmitteilung geschickt hast. Es gibt nämlich Fälle, da machen die Leute erstmal Urlaub oder wollen um eine Maßnahme herumkommen und melden sich einfach für 2-4 Wochen ab. Sollte sich ein derartiger Verdacht erhärten, dann könnte es unter Umständen Sanktionen geben.
    Anderseits gibt es keinerlei Fristen, um einen neuen Hartz4-Antrag zustellen. Es muss lediglich eine Bedürftigkeit vorliegen.
    Ich an deiner Stelle würde eine Veränderungsmitteilung abgeben. Warum auch nicht, denn du hast doch sicher nichts zu verbergen, oder?;)

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • nein, ich habe absolut nichts zu verbergen. im gegenteil: es geht mir darum alles richtig zu machen, um das "richtige" "anmelden" und "abmelden", weil ich für eine zeit nicht mehr hilfsbedürftig sein werde.


    also veränderungsmitteilung, oder einfach keinen weiterbewilligunsantrag stellen? wo liegt da der unterschied? und wirklich keine fristen?