Beiträge von Erschöpfte

    danke erstmal für die antwort :)


    hatte noch 2 sachen vergessen:
    der anruf endete mit den worten das es dieses telefongespräch nicht gab ! hmmm
    was mich stutzig macht ist das das der Sachbearbeiter war der auch diesen brief im auftrag unterschrieben hat also muss er ja schon mal die akte in der hand gehabt haben !!


    er wusste noch nicht mal das es eine bedarfgemeinschaft ist !!


    hmmm werde wohl die stellungsnahme tippeln und dann weiter sehen.
    hoffe nur nicht das die die zahlung einstellen (kaue ja jetzt schon auf gummi rum )....


    danke erstmal :))


    mfg

    hallo allerseits
    :eek:
    Sehr geehrte xxxxxxxxx


    zwischenzeitlich haben sie einen Bescheid der Agentur für Arbeit xxxxxxxx vorgelegt,laut dem ihr Anspruch auf ALG mit Ablauf des 24.10.08 enden wird.
    Gemäß §11 SGB II ist ein solcher Leistungsbezug als Einkommen bei der Berechnung des ALG II Anspruchs zu berücksichtigen.
    Unter Einräumung eines pauschalen Freibetrags habe ich ihren Leistungsanspruch für die Zeit vom 26.01.08 - 24.10.08 neu berechnet.


    Insgesamt haben sie in der Zeit vom 26.01.08 - 24.10.08 Leistungen in Höhe von 2.520,62 € zu Unrecht erhalten.


    Ich beabsichtige daher,die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung teilweise für den o.a. Zeiträume aufzuheben.
    Bevor ich eine Entscheidung treffe, gebe ich ihnen Gelegenheit sich zu den oben genannten Tatsachen zu äußern. Ihre Stellungnahme ist schriftlich abzugeben. Eine Verpflichtung zur Äußerung besteht nicht.
    Sollte mir bis spätestens 17.10.08 keine Äußerung vorliegen, gehe ich davon aus, das die vorgenannten Vorraussetzungen vorliegen. In diesem Fall wird Ihnen noch ein gesonderter Bescheid zugehen.


    Mit freundlichen Grüssen
    xxxxxxxxxxxxx
    :eek:


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    so erst mal shocker.


    fehler meinerseits gegenüber dem AA : keine !!!!! alle unterlagen bei antrag und bei der wiederbewilligung abgegeben !!!! sogar alg1 bescheid !!!!!
    man darf ja nichts verheimlichen !! ( ironie )
    arbeitslosengeld 1 gab es in höhe von 306 €
    zuschuss alg 2 unterschiedlich mal 312 dann mal 34,30 usw usw aber wer blickt da noch durch.
    wir leben in einer bedarfsgemeinschaft 4 personen 2 erwachsene 2 teens 16 und 17
    für alle kommt hartz4 auf wegen zuschusskosten heizung usw.


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    heute bei Sachbearbeiter angerufen was das problem sei. er sagte das alg1 und alg2 nicht gleichzeitig bezahlt wird und das das einkommen ist was nicht berechnet wurde.
    daraufhin ich : aber sie haben alle unterlagen (bis auf meine unterwäschegrösse( ironie ))von mir bekommen sogar den ALG 1 Bescheid .
    er : ich finde ihre akte hier nicht bin aber auch nur vertretung für ihre sachbearbeiterin, aber es kann mal vorkommen das dass übersehen wird.
    :confused:
    sie müssen mir ihre stellungsnahme schriftlich zusenden.
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    hmmm langsam denke ich ich bin im affenkäfig gefangen :(


    also wer ist schuld was kann ich tun ?
    anwalt ?
    was ist mit der stellungsnahme ?


    bitte um ratschläge


    mfg

    Horst GRUNERT


    noch einmal ein Danke Schön an dir habe mir etliche posts durchgelesen.
    alles ähnelt sich ein bischen. Aber so richtig eine antwort habe ich nicht gefunden ausser das ich eventuell einfach probieren müsste ALG2 für meine Tochter bzw. sie für sich selbst zu beantragen.
    hoffe ich liege da richtig.


    wie sagt man : probieren geht über Studieren :)


    MfG

    Hallo,


    Meine Tochter (17) fängt am 01.09.08 eine Ausbildung zur Mode Designerin in einer staatlich anerkannte aber nicht staatlich unterstützte Fachschule an. Da sie teilweise auch am Wochenende dort sein muss blieb ihr nichts anderes übrig als dort vor Ort eine Wohnung anzumieten.
    Leider bin ich und mein Lebenspartner Hartz4 Empfänger also nicht in der lage sie zu unterstützen ausser das Kindergeld.
    Ich musste laut AA für sie Bafög beantragen was ich auch vorgenommen habe.Soweit so gut. Jetzt stellt sich heraus das sie nur mit 455 € im Monat klar kommen muss. :( Daraufhin hat man mir gesagt das sie eventuell BAB nebenbei auch beantragen könnte. Gesagt getan und prompte absage. Ich hatte schon Probleme beim abgeben des BAB Antrages da angeblich eine Email dort am zuständigen Amt am morgen eintraf der besagte keine BAB Anträge mehr anzunehmen ????
    BAB würde meiner Tochter nicht zustehn da sie schon Bafög beantragt hatte und die Schule keine Betriebliche einrichtung ist. ( ???? ) Staatlich anerkannt mit IHK Prüfung laut Schulvertrag aber nicht Betrieblich ?? Nagut, muss man wohl so hinnehmen.
    Desweiteren bekam ich heute noch eine email vom zuständigen AA das meine Tochter auch kein Übergangsgeld und oder auch kein Wohngeld beantragen kann wegen Bafög. Das ich noch Haare auf dem kopf habe ist ein Wunder ( ironisch ).
    Hartz4 kommt auch nicht in Betracht nach Aussage des AA.


    So langsam platzen einem da die nähte am Hemd und man möchte grün gross und muskolous werden und auf dem tisch hauen.
    Dachte immer das jedes kind ein recht auf ausbildung hat aber das scheint wohl nicht so zu sein denn egal wo man nachfragt wir sind nicht zuständig aber probieren sie mal bei diesem amt usw usw..... .
    So meine Frage : Welche möglichkeiten gibt es noch das meine Tochter diese Schulische Ausbildung Vollziehen kann ??
    Bitte beachten das sie teilweise auch wochenenden in der schule ist und es deshalb auch sehr schwierig ist ein Teilzeitjob in anspruch zu nehmen.


    Mfg



    Bafög : 455 €
    Kindergeld : 154 €


    ------------- 609 €


    Miete warm 300 €
    Schulische ausbildung monat: 425 €


    ------------ 725 €
    defizit : 116 €
    Kühlschrank ist dann auch noch nicht voll !!!!