Dispositionskredit (Dispo-Kredit)

Beim Dispositionskredit, häufig auch Überziehungskredit oder kurz Dispo genannt, handelt es sich um eine von der Bank, oftmals ohne Antrag, eingeräumte Kreditlinie, die bei Bedarf vom Kontoinhaber genutzt werden kann. Diese Kreditlinie soll der kurzfristigen Überbrückung finanzieller Engpässe dienen. Nicht geeignet ist der Dispositionskredit als Finanzierungsgrundlage größerer Anschaffungen.

Um von der kontoführenden Bank einen Dispositionskredit eingeräumt zu bekommen, müssen auf dem Girokonto des Kunden in der Regel regelmäßige Zahlungseingänge erfolgen. Zudem wird ein Dispositionskredit von den meisten Banken nur Kunden zur Verfügung gestellt, in deren SCHUFA-Auskunft kein Negativmerkmal verzeichnet ist.

Die Höhe der Kreditlinie entspricht in der Regel dem doppelten bis dreifachen der monatlichen Zahlungseingänge. Ist der Kunde der Bank bekannt oder hat er gar beim gleichen Kreditinstitut auf anderen Konten größere Guthaben hinterlegt, wird oftmals auch ein erheblich höherer Dispositionskredit eingeräumt. Neben regelmäßigen Zahlungseingängen wird üblicherweise keine weitere Sicherheitsleistung gefordert.

Zinsen auf den Dispositionskredit

Selbstverständlich ist der Kontoinhaber bei der tatsächlichen Nutzung der Dispositionslinie gegenüber der Bank zur Zahlung entsprechender Zinsen verpflichtet. Die Höhe der Zinsen orientiert sich am aktuellen Stand des Marktes und ist daher variabel. Die kontoführende Bank ist verpflichtet, den Kontoinhaber über die Höhe der bei Nutzung des Dispositionskredits anfallenden Zinsen und deren Änderung zu informieren.

Im Regelfall liegen die Zinsen für die Nutzung der gewährten Dispositionslinie zwischen acht und 15% p.a., wobei eine tageweise Abrechnung erfolgt. Am Ende eines Quartals werden die angefallenen Zinsen auf den Dispositionskredit mit dem Saldo des Girokontos verrechnet.

Da die bei Nutzung des Dispositionskredits anfallenden Zinsen deutlich höher liegen als die gängiger Ratenkredite, bietet sich im Falle eines dauerhaft negativen Saldo des Girokontos gegebenenfalls eine Umschuldung in einen zinsgünstigeren klassischen Kredit an.

In jedem Fall sollte ein nicht nur sehr kurzfristig genutzter Dispositionskredit umgehend ausgeglichen werden, wenn hierfür freie Mittel zur Verfügung stehen. Die Zinseinsparung durch Wegfall der Nutzung des Dispositionskredits liegt in aller Regel deutlich über den Guthabenzinsen einer gängigen Geldanlage.

Zinsen bei Überziehung des Dispositionskredits

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des gewährten Dispositionskredits zu handeln. Ist dies einmal nicht möglich, empfiehlt es sich, eine drohende Überziehung der Dispositionslinie der kontoführenden Bank frühzeitig mitzuteilen. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, eine Überziehung des Dispositionskredits zu dulden. Gegebenenfalls droht bei einer exzessiven Überziehung der Dispositionslinie sogar eine Kündigung selbiger. Eine Überziehung liegt ebenfalls vor, wenn dem Kunden kein Dispositionskredit eingeräumt wurde und der Saldo des Girokontos ins Soll fällt.

Im Falle einer Überziehung des eingeräumten Dispositionskredits fallen ebenfalls tageweise Überziehungszinsen an, die genau wie die Zinsen des Dispositionskredits am Quartalsende mit dem Saldo des Girokontos verrechnet werden. Der anfallende Überziehungszins ist jedoch meist noch einmal deutlich höher, als der des Dispositionskredits.

Kündigung und Gefahren des Dispo-Kredits

Die dauerhafte und exzessive Nutzung eines Dispositionskredits in finanziell guten Zeiten birgt neben erhebliche Kosten auch Gefahren. So kann es beispielsweise passieren, dass im Falle ausbleibender oder verringerter Zahlungseingänge der eingeräumte Dispositionskredit deutlich gemindert oder gar gekündigt wird.

Eine Kündigung des Dispositionskredits ist für die kontoführende Bank jederzeit kurzfristig möglich. In diesem Fall ist das in diesem Wege angefallene Soll durch den Kunden sofort zum Ausgleich fällig. Kann der Kunde den fälligen Betrag nicht ausgleichen, droht die Kündigung des Girokontos durch die kontoführende Bank.

Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung einer einmal gewährten Dispositionslinie besteht für den Kontoinhaber in aller Regel nicht. Die Einräumung des Dispositionskredits erfolgt nach den AGB der kontoführenden Bank, die in den allermeisten Fällen dem Kontoinhaber diesbezüglich keinerlei Rechte gewährt.

Die Nutzung des Dispo-Kredits sollte daher nur kurzfristig erfolgen und gut bedacht sein.