Schulden durch Handy - Schuldenfalle Handyvertrag

Gerade für Handys gilt, dass sie bei unüberlegtem Einsatz sehr schnell sehr hohe Kosten für den Nutzer verursachen können. Nicht wenige Handybesitzer verlieren die teils erheblichen Telefongebühren im Mobilfunkbereich aus den Augen, und die besonders für jugendliche Handybesitzer reizvollen Zusatzfunktionen – wie Klingeltöne und Internetzugang – stellen eine weitere Kostenfalle dar.

Rasch können sich auf diese Weise beträchtliche Beträge summieren. Dabei ist die Gefahr bei Nutzern von Vertragshandys besonders groß, die Kostenübersicht zu verlieren, denn anders als bei Kartenhandys entfällt bei Vertragshandys die Warnfunktion nach Guthabenverbrauch.

Sorg- und Gedankenlosigkeit, vielfach auch schlichte Unkenntnis der tatsächlichen Kosten in Anspruch genommener Zusatzdienste führen dann zu Rechnungen, die das finanzielle Budget des Handynutzers sprengen.

Können die in Rechnung gestellten Beträge nicht mehr ausgeglichen werden, ist damit schon der erste Schritt in die Schulden zurückgelegt. Gelingt es nicht spätestens jetzt, das bisherige Kostenverhalten grundlegend zu ändern, droht eine weitere Zuspitzung der finanziellen Lage. Insbesondere jüngere Menschen, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld nicht gelernt haben, geraten unter solchen Bedingungen schnell in echte finanzielle Bedrängnis, da zu den aufgelaufenen Rechnungsbeträgen Verzugszinsen und Mahnkosten hinzutreten. Nicht selten sehen sich Betroffene in einer solchen Situation plötzlich einer Schuldenlast gegenüber, die sie aus eigener Kraftanstrengung nicht mehr bewältigen können.

Vorbeugung gegen Schulden durch einen Handyvertrag

Grundsätzlich sollte deshalb gelten, dass sich der Nutzer vor Abschluss eines Handyvertrags jeweils einen genauen Überblick verschafft über

  • die einzelnen Vertragskonditionen
  • die Kostenstruktur sämtlicher Dienstmerkmale und Zusatzfunktionen

Bei der Prüfung der Vertragsbedingungen ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, ob der Vertrag zu einem Mindestumsatz verpflichtet und welche Mindestvertragslaufzeit vorgesehen ist. Interessenten sollten dabei die vielfältigen Vergleichsmöglichkeiten nutzen, die ihnen das Internet über entsprechende Vergleichsportale bietet. Dabei sollte nach Angeboten Ausschau gehalten werden, die den Kunden nicht unverhältnismäßig lange an den Handyertrag binden und die keinen hohen monatlichen Mindestumsatz voraussetzen.

Wer generell gern zum Handy greift, läuft Gefahr, die Kostenkontrolle zu verlieren. Für diese Nutzer erscheint grundsätzlich das Kartenhandy als vorzugswürdig, denn die Appellfunktion des Guthabenverbrauchs kann durchaus Einfluss auf das Nutzungsverhalten haben. Wer durch den Kartennachkauf zu entsprechenden Aufwendungen gezwungen ist, macht sich regelmäßig über die Kosten mehr Gedanken als der Vertragshandybesitzer.

Von ganz besonderer Bedeutung ist die Prävention bei Kindern und Jugendlichen als der mit Abstand größten Risikogruppe. Eltern sollten hier ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen und auf eine überlegte und sinnvolle Handybenutzung hinzuwirken versuchen. In Anbetracht der Rolle, die das Handy als Statussymbol für viele Jugendliche spielt, ist das zwar nicht einfach, es kann aber vermeiden helfen, dass der junge Mensch in die erste Schuldenfalle gerät.