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#1
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Hallo zusammen
![]() Ein guter Freund von mir hat seine Arbeit gekündigt und bekommt somit 3 Monate Sperre, was auch nachvollziehbar ist, ihm wurde gesagt für diese Zeit könne er Alg2 beantragen was er auch tat. Die Sachbearbeiter dort meinten, Alg2 würde ihm auch gesperrt, da es sonst ja keine Strafe sei, man könne nicht das eine durch das andere ausgleichen. Außerdem sei er zum Zeitpunkt seiner selbstverursachten Kündigung unter 25 gewesen. Was aber wieder totaler Quatsch ist, da er bereits 8 !!! Jahre nicht im Elternhaus wohnt. Erstens zog er lange Zeit vor dem Gesetz aus und Zweitens war er somit lange genug selbstständig (Ausbildung, fester Job..etc. ) Außerdem nimmt er auch aktiv an einer Maßnahme der Agentur f. Arbeit bzw der ARGE teil. Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt, welche Rechte hat er jetzt? Geändert von trixi (24.06.2011 um 09:39 Uhr) Grund: VERSEHENTLICH FALSCHER THREAD IST NOCHMALS IM RICHTIGEN ZU FINDEN |
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#2
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