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#1
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Hallo,
ich bin seit Mitte August 2010 Hartz4-Empfänger. Im November habe ich über 1000€-Steuererstattung vom 2009 bekommen. Im Dezember wurde die Verlust im 2007 in der Höhe vom mehr als 2000€, die im Steuerbescheid 2008 verrechnet wurde, auf mein Konto überwiesen. Jetzt will die Agentur für Arbeit die beide Summe als Eimkommen anrechnen. Meine Frage: Gilt die Verlust 2007 auch als Einkommen? Muß sie als Eimkommen angerechnet werden? Ich würde mich über eine Antwort freuen, danke! Dahai |
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#2
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Hallo Dahai,
es gilt das Zuflußprinzip, d.h. dieses Guthaben ist Einkommen in den Monaten in denen es auf Dein Konto überwiesen wurde, auch wenn das Guthaben aus Zeiten vor dem Hartz IV-Bezug stammt. Gruß Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Zitat:
Dank für Deine Antwort! Dahai |
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