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#1
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Hallo meine Damen und Herren,
ich bin 18 Jahre alt habe seit kurzem eine eigene Wohnung da ich laut Jugendamt aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht aufs Elternhaus verwiesen werden darf. Ich mache eine schul. Ausbildung zum IT-Systemkaufmann und muss dafür 230? im Monat bezahlen. Mutter verdient aus selbständigen Tätigkeiten 2000? im Jahr und mein Vater 21'000?. Kindergeld steht mir zu! nun meine Frage: Welche Leistungen stehen mir zu? hab schonmal mit Bafögrechner ausgerechnet das ich ca 550? kriegen würde, aber das reicht nicht zum leben, habe ich irgentwelche ansprüche auf Hartz 4 oder desweiteren?? |
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#2
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Evtl besteht Anspruch auf Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB 2.
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