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€ 2,04 pro Monat & Verhandlung gegen ARGE erst im September ?

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  #1  
Alt 13.05.2008, 19:16
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Beiträge: 9
Standard € 2,04 pro Monat & Verhandlung gegen ARGE erst im September ?

Hallo,

ich brauche dringend Rat! Meine beste Freundin bezieht seit dem Beginn ihrer Ausbildung BAföG und ALGII.
Im Januar diesen Jahres bekam sie ein Schreiben von der ARGE in welchem stand, daß ihr alle Bezüge (ohne die Angabe von Gründen wohlgemerkt!) gekürzt werden und letztendlich bekam sie ganze € 2,04 aufs Konto überwiesen wobei ihre Miete jedoch weiterhin voll gezahlt wird! Dieser Zustand hat sich bis heute nicht geändert.

Meine Freundin hat sofort eine Fachanwältin aufgesucht, diese hat die nötigen Akten beim Amt angefordert woraufhin es dann zur 1. Gerichtsverhandlung im April kam. Zu dieser erschien jedoch die zuständige Sachbearbeiterin der ARGE nicht - es wurde vertagt - auf SEPTEMBER !

Von ihrem BAföG bezahlt meine Freundin sowohl Rechnungen für Telefon, Kabelanschluß und Strom - es bleibt dann lediglich ein kleiner Restbetrag zum Einkauf von Lebensmitteln / Haushaltsutensilien. Nun habe ich ihr seit Februar zeitweise finanziell ausgeholfen - insgesamt mit knapp über € 800 - und meine Bedürfnisse stark eingeschränkt da ich selbst auch nur in Teilzeit arbeite.

Jetzt droht meiner Freundin die Stromabschaltung am Samstag den 17.05. und weder sie noch ich weiß wie das bis September so weitergehen soll. Hätte sie Niemanden der ihr aushelfen könnte, wovon sollte sie sich denn etwas zu Essen kaufen ???? Ich kann ihr nicht bis September aushelfen, da ich momentan selbst viel Ausgaben habe. Es kann doch einfach nicht sein, daß es keinen Amtsweg gibt um ihr ein Überbrückungsgeld oder Ähnliches zur Verfügung zu stellen ???? Wenn man einmal ganz krass nachdenkt würde sie ab Samstag im Dunkeln sitzen und dann auch nichts zu Essen haben - bis zur Gerichtsverhandlung im September würde sie doch verhungern. Wo ist denn sowas möglich ???
Und ständig auf Pump leben sollte doch auch keine Lösung sein, es gibt in ihrem Umfeld auch Niemand weiter der ihr momentan helfen kann !

Falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, Hilfe oder Rat weiß - ich wäre wirklich sehr sehr dankbar für jede helfende Rückmeldung !

Liebe Grüße & vielen Dank im Vorraus
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  #2  
Alt 13.05.2008, 19:29
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Die einzige Möglichkeit ist ein Antrag auf einstweilige Anodnung beim Sozialgericht.
Wieviel Bafög bekommt sie und wieviel ALG 2 bekam sie früher?
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  #3  
Alt 13.05.2008, 20:01
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Beiträge: 9
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Vielen Dank für den Tip! Habe mir eben einen Infotext zum Antrag auf einstweilige Anordnung heruntergeladen.

Zitat:
Wieviel Bafög bekommt sie und wieviel ALG 2 bekam sie früher?
Sie bekommt €192 Bafög, und vorher bekam sie €196 vom Amt. Dazu kommt, daß sie mit Sonderregelung unter 25 Jahren zu Hause ausgezogen ist und angeblich 2004 mal überzahlt wurde. Das sei die Begründung vom Amt ihr (erst) jetzt im Januar mal eben spontan die Bezüge zu streichen. Eben sagt sie mir, daß angeblich alle verfügbaren Rechtsmittel zusammen mit der Anwältin ausgelotet wurden und sie trotzdem bis September mit diesen €2,04 im Monat "auskommen" muß.

Das kann doch aber gar nicht sein - Geld hat sie nach wie vor nicht und bekommt es auch nicht, sagt so auch die Anwältin. Irgendwo ist doch da der Wurm drin ??

Geändert von BS1981 (13.05.2008 um 20:19 Uhr)
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  #4  
Alt 14.05.2008, 12:08
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Hallo BS 1981!

So wie die ARGE verfährt geht das auch nicht, nur durch aufeinander folgende Sanktionen ist es im Grunde nur möglich den gänzlichen Leistungsbezug zu streichen und es kann bei darauf hin folgenden Zuwiederhandlungen auch auf die Leistungen für Miete und Nebenkosten ausgeweitete werden.

Trotzdem darf die ARGE Deien Freundin nicht ohne Versorgung lassen, so steht im Gesetz das alternativ Lebensmittelgutscheine z.B. für Essen bei einer karitativen Einrichtung ausgegeben werden müssen, heisst im Klartext das Deine Freundin mal Ihrem Fallmanager diesbezüglich in den Hals gucken sollte.

Auch die Rechtsanwältin sollte auf die Einhaltung des Eilverfahrens bestehen ( ich glaube §84 bin mir aber nicht ganz sicher)

Strom sofort bei der ARGE auf Darlehnsweiser Übernahme vortragen, auch das ist möglich denn bei Stromschulden wird auch eine Übernahme bewilligt!

Noch ein Tip, schreib mal Diablo hier im Forum an, ist auf der ARGE Leistungsbewilligung und kann Euch vielleicht noch besser weiter helfen wie ich!

Die ARGE in ganz Deutschland fahren immer mehr auf der Schiene die Leute schon bei der geringsten Kleinigkeit zu sanktionieren, und im Wissen das die Sozialgerichte eh schon überlastet sind versucht man die Menschen umzuerziehen, wei es eigentlich nur in diktatorischen Regimen die Regel ist.

Ich kann nur raten, wählen gehen und dem Dreckspack zeigen wer der Souverän im Staat ist, und wenn letztlich Rechts oder Links dabei raus kommt sind es diese Drecksäcke von Politikern dann selbst schuld, die denken eh immer nur an sich sieht man ja jetzt wieder bei den Diäten.

Hoffe meine Tips helffen Euch, gruß!
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  #5  
Alt 14.05.2008, 12:44
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Vielen Dank für die hilfreichen Tips ! Ich werde das mal genau so an meine Freundin weitergeben - also Lebensmittelgutscheine helfen natürlich auf jeden Fall und mit dem Strom werde ich ihr erstmal aushelfen weil das Amt wahrscheinlich ohenhin nicht bis Freitag in die Gänge kommt und eine Wiederanschaltung kostet ja dann nochmal zusätzlich Geld.
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  #6  
Alt 14.05.2008, 13:06
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BS: Die 192,00 EUR sind ja das "Schüler-BaföG" nach § 12 Abs. 1 Nr.1 BAföG. Was für eine Schule besucht die Freundin denn? Grundsätzlich hat ja die Freundin auch Anspruch auf Ausbildungsunterhalt von den Eltern.Wie sieht es damit aus? Bekommt sie was? 192 + 196 = 388 ist ja auch sehr knapp.

Horst: Von Sanktionen hat BS nichts erzählt,ich interpretiere sein 2. Posting so,dass eine Verrechnung mit einer angeblichen Überzahlung in 2004 erfolgt.
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  #7  
Alt 14.05.2008, 13:42
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Zitat:
Was für eine Schule besucht die Freundin denn?
Sie macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin und besucht eine Berufsbildende Schule, hat aber auch praktische
Arbeitseinsätze.
Zitat:
Grundsätzlich hat ja die Freundin auch Anspruch auf Ausbildungsunterhalt von den Eltern.Wie sieht es damit aus? Bekommt sie was?
Ihre Eltern haben leider auch nicht viel Geld, leben auch mit Zuschuß.
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  #8  
Alt 20.05.2008, 14:04
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Hallo BS 1981

auch wenn es zuvor eine Überzahlung gegeben hat, muss die ARGE den Lebensunterhalt sicher stellen.

Bei Rückzahlungen gilt im Übrigen der Geldwerte Anteil der bei einer Sanktion zum Tragen käme und das wären nicht mehr wie 104€ ich weis das einige ARGE nur 50€ oder 100€ für einen solchen Fall ansetzen, weil man sich für die Möglichkeit der Sanktionierung auch noch einen gewissen Spielraum freihalten möchte.

Also irgendetwas stimmt in den Darstellungen entweder nicht oder die zuständige ARGE verhält sich nicht entsprechend dem was in solchen Fällen angedacht ist!

Gruß
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