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#1
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Hallo an alle,
ich weiß nicht, wie ich die Überschrift am Besten wählen kann. Es ist so: Ab 01.06.2009 bis 31.05.2010 war ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dieses wurde dann noch einmal um ein Jahr verlängert bis zum 31.05.2011. Der Arbeitgeber hat dann im März 2011 mitgeteilt, dass er mich nach Beendigung nur noch auf Zuverdienst einsetzen kann. Ich habe mich daraufhin schon einmal anderweitig umgesehen und die Gelegenheit bekommen, ab den 01.04.2011 in einen anderen Job zu wechseln. Dann habe ich Aufhebungsvertrag gemacht mit alten Arbeitsgeber. Die neue Arbeit ist in einem Call Center und leider ist es so, dass mich diese Arbeit fertig macht und ich damit nicht zurecht komme. Bin nun seit 6 Wochen krank. Mein Neurologe meinte, man könne mit einem Attest von ihm das Verhältnis beenden. Hätte ich Anspruch auf ALG1, weil doch bei dem 1. Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag beendet wurde und sagen wir mal, ich würde das jetzige Arbeitsverhältnis kündigen, natürlich nur mit Attest, hätte ich Anspruch auf ALG 1 oder komme ich gleich in ALG 2. So wie ich das sehe, komme ich wohl gleich in ALG 2, denn leider wurde ja das damalige Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet. Oder bekomme ich deswegen gar eine Sperre? Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar. |
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#2
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Sicher hättest du einen Anspruch auf ALG1.Du hast doch durchgehend gearbeitet.Du müßtest bei deiner Kündigung nur darauf achten das du keine Sperre erhälst.Bevor du auch mit Attest kündigst wäre es hilfreich das du im Arbeitsamt einen Termin machst und dort die Sache abklärst.
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#3
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Kann man nur noch hinzufügen das der Aufhebungsvertrag des alten Arbeitgeber nichts mehr mit dem neuen Arbeitgeber bzw Job zu tun hat. Sonnst wie Kitty schon schrieb erst mit dem Amt reden damit es keine Sperre gibt.
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#4
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Der Aufhebungsvertrag dürfte kein Problem darstellen, da das Arbeitsverhältnis auch ohne ihn inzwischen beendet wäre.
Besprich die Kündigung des jetzigen Arbeitsverhältnisses unbedingt vorher mit der Agentur für Arbeit. Das siehst du falsch. Du warst über ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hast somit Anspruch auf ALG I. Wie die Arbeitsverhältnisse beendet wurden ist dabei egal. |
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#5
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Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.
MIt dem Arbeitsamt habe ich schon über meine derzeitige Situation gesprochen. Danke nochmal.
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