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#1
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Hallo an Alle.
Zu meiner situation ich bin 22 Jahre, erwarte mein erstes Kind im Dezember und lebe mit meinem Freund zusammen, der US- Soldat ist und fuer die naechsten 3 Jahre in Deutschland stationiert ist. Da ich mit 21 vom Wirtschaftsgymnasium abgegangen bin und keine Ausbildung habe bringe ich derzetig keinerlei Geld mit ein. Nun wollte ich einen Anrtag auf ALG 2 Stellen. Ich erwarte ja eig. nicht viel. an Geld vom Staat, ich wollte auch eine Ausbildung anfangen diesen Sommer aber ja aaa....nicht umsetzbar... Jezt habe ict hier diesen Antrat zum Ausfuellen. U.a soll.ich sein Eikommen angeben...gut die Zahl an sich koennte ich angeben nuuur mit dem Nachweis davan wird es schwer.....das ist alles auf englisch und sind Kuerzel vom Militaer die u.a iSonderleisungen beinhaltent da er nicht in den USA stationiert ist. Und so geht es weiter ...ich kann keine Daten bezueglich seiner Krankenversicherung angeben bzw. so einfach nachweisen. Als ich hiferinngend das Telefon nahm, und mich beim zustaendigen Landratsamt informierte , meinte man jaaa fuellen sie ihn mal aus nur ob sie ueberhaupt was bekommen, da er als soldat bestimmt gut verdient . Ich meine ok wir leben zusammen seit ein paar Monaten nur es kann doch nicht sein, dass ich garnichts bekomme, um meine Krankenkasse und Versicherung als bspw. zu bezahlen, kann erwartet werden, dass er solche Aufnwendungen fuer mich leisten muss als Freund??? Muss ich ihn ueberhaupt beim Antrag angeben oder darf er viel. garnicht beruecksichtigt werden????? Hat irgendwer eine Anlaufstelle fuer mich oder selber deratige Erfahrung? Schoenen sonntag noch |
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#2
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Hallo HoneyCakes,
von Seiten des Amtes bildest Du mit Deinem Freund und bald schon auch mit eurem gemeinsamen Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Sowhl sein Einkommen, als auch das künftige Kindergeld werden angerechnet. Ein Anspruch für Dich(euch) ergäbe sich nur dann, wenn Dein Freund weniger als € 861 zzgl. Miete verdienen würde. vG Berthold |
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#3
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Vielen lieben Dank.....
Gut wenn das so geregelt ist kann man nichts machen....ob es so ok ist nicht ganz... Darf meinem Freund nun noch die Rechnug fuer meine Krankenkasse und Versicherung geben etc. |
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#4
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Nein, so ist das nicht. Du und das Kind wären dann über das Amt versichert.
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#5
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Aha okay....
nun ja ich muss es ers mal schaffen diesen Antrag auszufuellen und seine Nachweise vorzulegen....weiss nur nicht wie die das Auswerten wollen...mi r geht es ja echt nicht darum vom Amt abzkassierenr....aber ich waere gerne weniger abhaengig was dasdGeld angeht....und bald muss er ins Ausland, d.h .ergibt sich ein Notfall muss ich ihn bitten mir Geld zu transferieren.....Sollte man sich ueberlegen, das zusammen ziehen. |
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#6
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Wenn Dein Freund ins Ausland geht, ergibt sich ja wieder eine völlig andere Situation, da sein Einkommen dann nicht mehr angerechnet werden kann, allenfalls Unterhaltszahlungen für das Kind.
lG Berthold |
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