ALG 2 - Erstantrag - was ist zu beachten?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin neu hier und kenne mich mit ALG 2 überhaupt nicht aus.
    Deswegen wollte ich von euch einmal ein paar Informationen haben.


    Also ich bin 30 Jahre alt, seid 25 August 2009 ohne Arbeit und beziehe seid dem ALG 1
    Nach Trennung der Freundin, wohne ich momentan vorrübergehend im Elternhaus, Mietfrei bei den Eltern um es genau zu nehmen.


    Nun Endet mein Anspruch auf ALG 1 am 25 August 2010.


    Was muss ich nun tun, wann muss ich es tun?


    Kann ich einfach so auf die Arge gehen und sagen das ich den Antrag für ALG 2 brauch? Oder muss ich da schon irgendwelche Unterlagen mitbringen? Füll ich den Antrag zuhause aus, oder muss ich denen gleich schon irgendwelche auslegungen machen damit die mir den Antrag überhaupt aushändigen?
    Von einer bekannten weiß ich, das die erst nachdem 3. Versuch und drohen mit dem Anwalt, den Antrag bekam und die Arge vorher mit der Ausrede kam, sie würde eh keine Leistung bekommen weil sie beim Freund wohnt usw.


    Deswegen die Frage, händigen sie mir den Antrag so aus, oder muss ich Rechenschaft ablegen ...


    Dann das nächste, was muss ich beim ausfüllen beachten? Gibt es Vor,- bzw. Nachteile wegen dem Mietfrei bei den Eltern usw.?


    Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe, mir ist das leider alles fremd, da ich bisher immer Arbeit hatte.


    MFG
    Headner

  • Zunächst einmal, statt eine allgemeine "brauche Hilfe"-Anfrage oder dergleichen als Überschrift zu wählen, ist es immer besser, die Überschrift "konkret" inhaltsbezogen auszusuchen. Daher habe ich deine Überschrift geändert, so dass jeder in der Übersicht eine Vorstellung von deinem Anliegen hat.


    Zur Sache selbst: Beschaff`dir das Antragsformular betr. ALG 2-Bezug sehr rechtzeitig. Du brauchst in der Regel keinen Termin dafür bei einer möglichen Sachbearbeiterin, die dir dann ausredet, einen Antrag zu stellen, warum auch immer. Einfach hingehen und vorne im Eingangsbereich das Formular abholen - ausfüllen - abgeben.


    Du hast Anspruch auf ALG 2, egal ob du bei den Eltern wohnst oder nicht. Der Nachteil des "Mietfrei"-wohnens ist an sich, dass du dann natürlich keine KdU (Kosten der Unterkunft) erhälst. Damit das Amt dann nicht "unterstellt", dass deine Eltern so insgesamt für deinen ganzen Lebensunterhalt aufkommen, könntet ihr dem Antrag vorsorglich eine Vereinbarung dergestalt beifügen, dass ihr gegenseitig (Eltern und du) über das mietfreie Wohnen nicht für einander einsteht.


    Eine weitere denkbare Variante ist die Vorlage eines Untermietvertrages, falls deine Eltern nicht dauerhaft dieses mietfreie Wohnen auf sich nehmen können - wollen; in dem Falle erhieltest du zusätzlich zum Regelsatz die Kosten der Unterkunft.