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#1
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Moinsen aus dem hohen Norden,
Diese frage habt ihr bestimmt schon zum hundersten mal gelesen............... Ich bekomme ab den 01.10.2009 Arbeitslosen Geld 1 und es sind mir genau 703,20 bewilligt worden. Nun wie jeder sich denken kann das reicht leider nicht aus ! Bei einer Miete von 430 € ( Warm) und weitere Kosten die jeder hat, weiß ich echt nicht wie das gehen soll. Welche ansprüche hätte ich noch ? außer Hartz IIII und wenn Hartz IIII was habe ich zu beachten ? Da ich auch noch in einer privatverbraucherinsollvenz stecke..... und wie verhällt sich es, weil ich ab mitte diesen Monat eine weiterbildung mache die von der Arge bewillgt worden ist. lieben gruß und Danksagung für eure Hilfe |
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#2
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Ich weiß nicht, was du mit Hartz III meinst, aber du kannst neben dem ALG I auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Den Antrag würde ich möglichst umgehend stellen, auch wenn noch sonstwieviele Unterlagen fehlen. Die fehlenden Unterlagen kann man Stück für Stück nachreichen; die vermutliche Bewilligung wird aber ab Antragseingang (auch wenn die Anlagen noch fehlen) rückwirkend bewilligt.
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#3
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Hartz VIER wäre doch das AMT um die Grundsicherung zu gewärleisten oder ?
Wohngeld würde da ja auch nicht reichen weil es doch nur einen regelbetrag von ca.120 € MAX gibt. oder irre ich mich da ? |
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#4
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Es kommt auf deine Situation an.Lebst du allein oder bist du verheiratet,hast du Kinder?Beim ALG1 werden keine Freibeträge abgezogen so das es darauf ankommt wie hoch deine Miete ist und ob diese auch in deiner Gegend angemessen ist.Du solltest aber trotzdem einen ALG2 Antrag stellen und dazu den Wohngeldantrag.Eins von beiden wirst du sicher bekommen.
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#5
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Ok das werde ich mal versuchen da ich 1,5 Kinder auf der Steuerkarte habe....
Alles beantragen und schauen was bei rauskommt...... Euch vielen Dank !!! Gruß Exil-Hamburger |
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#6
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Wohngeld ist nicht auf 120 € - Zahlungen begrenzt. Ich kenne Jemanden, der an die 300 € Wohngeld erhält.
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#7
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Hallo!
Beziehe 250Euro ALG und bin nun schwanger geworden. Es ist nur dieser bescheidene Betrag, da ich nach meiner Ausbildung nur einen befristeten Arbeitsvertrag hatte und somit kein volles Jahr mit höheren Lohn hatte.Als ich in der Agentur für Arbeit wissen wollte ob mir mehr Geld zusteht sagte man 250€ plus Kindergeld und Unterhalt wären ausreichend. Da ich alleinstehend bin, weiss ich nicht wie ich das schaffen soll noch dazu in ein paar Monaten mit Kind. Wer weiss Bescheid ob ich nach der Entbindung im Januar immer noch das ALG von250€ erhalte oder steht mir eine andere Hilfe zu? Wäre für jede Antwort dankbar |
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#8
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Du bekommst sicher ALG1 und dieses errechnet sich ja aus deinem letzten Einkommen.Von daher kann es durchaus sein das bei dir nicht mehr herauskommt.Du könntest ALG2 beantragen aber dazu müßte man wissen ob du noch zu Hause wohnst und vor allen wie alt du bist.Ich schätze mal unter 25.Nach der Entbindung bekommst du ja für das Kind Elterngeld und Kindergeld.
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