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#1
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hallo, einen wunderschönen guten morgen.
ich arbeite seit september als teilzeitkraft im verkauf und verdiene brutto 652,50 und netto 533,40. von september bis februar erhielt ich eine hilfe zum lebensunterhalt von 160 euro. ist das rechtens? also steht mir dieses geld wirklich zu? |
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#2
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klar steht dir ggf. weiterhin hartz4 zu. das hängt von deiner miete und deinen weiteren lebensumständen ab. (familie, kinder, lebenspartner)
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#3
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ja das ist ja mein problem, ich wohne bei einer freundin "gratis" ist nur ne ganz kleine wohnung, da muss ich nichts bezahlen. deswegen ja meine frage. hätte ich vielleicht gleich dazu schreiben sollen, sorry
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