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Anerkennung tatsächlich gezahlter Unterhaltsleistung

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  #1  
Alt 30.01.2009, 23:29
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Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 3
Standard Anerkennung tatsächlich gezahlter Unterhaltsleistung

hallo an alle hier!

wir haben ein kleines problem. ich habe 2 kinder aus erster ehe, für die ich unterhalt zahlte in höhe von 229,00euro pro kind. nun bin ich wieder verheiratet und aufgrund des geringen einkommens meiner frau bekommen wir ergänzend hartz4.
das jugendamt forderte im februar eine prüfung meines einkommens an. ich habe die unterlagen auch alle schön hingeschickt und es hat bis juni gedauert, mir mitzuteilen das ich rückwirkend ab märz 262,00euro pro kind zu zahlen hätte. also lief ein rückstand auf. diesen rückstand zahle ich jetzt monatlich mit 13,00euro ab. ich zahle also monatlich insbesamt 550,00euro unterhalt.
das amt erkennt aber nur die 524,00euro an also 2x 262,00. sie sagen es ist egal was ich zahle, es wird nur davon ausgegangen was ich zu zahlen hätte.
kann das so richtig sein???? es muss doch die tatsächliche zahlung berücksichtigt werden oder?
wenn man weniger zahlt erkennen sie auch nur das tatsächlich gezahlte an.

vieleicht hat ja jemand eine antwort.
viele grüße
nicco8
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