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Anrechnung von Einkommen trotz Trennung

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  #1  
Alt 13.08.2009, 12:11
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Frage Anrechnung von Einkommen trotz Trennung

Hallo
ich habe mal ne frage.
Ich befinde mich seit Januar in Haft, bin auch seitdem von meiner Frau und den Kindern getrennt lebend.
Jetzt mache ich eine Bildungsmaßnahme durch das Arbeitsamt und bekomme dafür 1098,30 € ALG 1, da ich vor meiner Inhaftierung 28 Monate gearbeitet habe.
Meine Frau und die Kinder( ein leibliches von mir ) bekommen ALG 2. incl Mehrbedarf für Alleinerziehung.
Jetzt hat die Agentur meiner Frau und den kindern das ALG 2 gesperrt und sie muss 1400 € zurückzahlen, weil die mein ALG 1 angerechnet haben. Wir sind aber Getrennt und ich bin auch nicht bei Ihr gemeldet, sondern mit der Adresse der JVA. das ist auch im Personalausweis eingeragen.
Ich muss in der JVA Haftkosten von 90,- mtl zahlen. Außerdem bin ich Selbstverpfleger,muss also für mein Essen selbst sorgen.
Außerdem muss ich bis zu meiner Entlassung im Januar 2010 Überbrückungsgeld in Höhe von 1440,- € ansparen.
ich sehe die Kinder auch nur an den Wochenenden wenn mir Vollzugslockerungen gewährt werden.
jetzt meine Frage ????
Darf das ALG 1 von mir überhaupt angerechnet werden, obwohl wir getrennt sind ???
Ich wäre euch für Antworten sehr dankbar.

Danke
Marcus
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  #2  
Alt 13.08.2009, 12:53
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Wenn ihr offiziell getrennt lebt dürfte die ARGE deiner Nochfrau das Geld nicht komplett sperren.Allerdings wird sicher auch dein Einkommen berücksichtigt werden da du ja unterhaltspflichtig wärst.
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  #3  
Alt 13.08.2009, 13:47
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Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 2
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Hallo
Sie haben es aber komplett gesperrt und sie muss über 1400,- € zurück zahlen.
ich bin ja gerne bereit Unterhalt zu zahlen aber bleibt mir nicht die freigrenze von 990,- € laut Düsseldorfer tabelle ?????
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  #4  
Alt 13.08.2009, 16:35
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Beiträge: 4.501
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Ja diese Freigrenze hast du.Deine Frau sollte Widerspruch einlegen und auch erklären das ihr getrennt lebt und sie eben nur eine gewisse Summe an Unterhalt bekommt.Was die Rückzahlung angeht da würde ich eine Überprüfung anfordern.Notfalls müßte sie einen Beratungsschein beim Gericht holen und sich Anwaltlich beraten lassen.
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