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#1
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Hallo Leute, ich stecke gerade in folgender Situation und mache mir Gedanken um den Fall der Fälle da ich ein Mensch bin der immer Sicherheit braucht.
Ich habe im Juli 2010 meine 3 jährige Ausbildung abgeschlossen und war 4 Wochen Arbeitslos gemeldet und habe in der Zeit ALG bezogen, dannach einen Mini Job 400€ angenommen um nicht vom Amt abhängig zu sein und kurz darauf einen Teilzeitjob den ich bis 8 Monate hatte und zum 31.9.2011 fristgerecht selbst gekündigt habe da ich ab 1.10.2011 Nahtlos in eine Vollzeitstelle gegenangen bin. Dort habe ich aber eine Probezeit von 6 Monaten. Was wäre nun im Fall der Fälle wenn ich morgen (ohne eigenes Verschulden) gekündigt werde. Hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? |
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#2
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Ja hättest du.
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