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#1
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Hallo zusammen,
meine Freundin wird in 2 Monaten 18 und möchte dann zuhause ausziehen, da das Verhaltnis zu den Eltern nicht sonderlich gut ist. Sie macht eine Auszildung zur Kinderpflegerin und verdient die ersten 2 Lehrjahre nichts, danach im 3. ein wenig etwas. Aktuell ist sie im 2. Lehrjahr. Wenn sie nun auszieht, möchten wir uns eine gemeinsame Wohnung holen. Auf was für Leistungen hat sie anspruch? Wohgeld, BAB, Bafög bekommt sie bereits 180€. Danke für eine kurze Antwort p.s. Bei welchem Amt kann ich mich hierzu telefonisch erkundigen? |
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#2
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Sie müßte dann das elternunabhängige Bafög beantragen.Im dritten Lehrjahr wäre eventuell BAB möglich wenn sie dann monatlich ein Geld erhält.
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