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Anspruch Bedarfsgemeinschaft?

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  #1  
Alt 10.06.2008, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 1
Standard Anspruch Bedarfsgemeinschaft?

Hallo,

bin neu hier und völlig verwirrt.

Mein ALG I läuft jetzt aus und ich wollte mir einen Antrag auf ALG II / Harz IV holen. Da hörte ich zum ersten Mal dieses böse Wort Bedarfsgemeinschaft ...

Ich lebe mit meinem Freund zusammen, Lebensgemeinschaft kann man das schon nennen (hätte auch keine Möglichkeit, eine WG vorzutäuschen). Er verdient wenig mit Zeitarbeit, keine Kinder, kein Auto.

Wir würden also von 850,- netto leben müssen zu zweit, die Wohnung kostet 342,-

Wenn ich das richtig verstehe, würden wir Wohnung und Regelbetrag/Partner bekommen: 342,- + 331,- +331,- = 1004. Da schon 850,- Nettoeinkommen da sind, bekäme ich dann den Rest, die 154,-???

Sehe ich das richtig oder kann man noch mehr bekommen?

Please Help!

Grüße Raphi
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  #2  
Alt 12.06.2008, 21:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Idee

hallo,

es ist vl sogar noch etwas mehr..
bei zeitarbeit, die verpflegungspauschalen werden glaub nicht mit einbezogen, dann erhält er noch einen abzug, der vom lohn abgezogen wird..
die miete wird nach bedarf berechnet, also zustehende größe und kaltmiete, dann, das was dir an nebenkosten und heizkosten zusteht bzw. euch..

ich hoffe das war so in etwa richtig, bitte berichtigt meine aussage, wenn was falsch sein sollte..


gruß Bine NRW
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #3  
Alt 13.06.2008, 11:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.933
Standard

Hallo Bine NRW!

Schau mal bei DaFredl rein, dann muss ich nicht alles zweimal schreiben, denn auch in Deinem Fall sehe ich die gleichen Gegebenheiten!

Gruß
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