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Anspruch und Leistungen

Umfrageergebnis anzeigen: Kann ich Geld von der ARGE zurückfordern, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin?
Arbeitsunfähigkeit 1 100,00%
Rückforderung 1 100,00%
AU länger als 6 Wochen 1 100,00%
Anspruch 1 100,00%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 30.06.2009, 13:13
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Beiträge: 9
Ausrufezeichen Anspruch und Leistungen

Hallo!!

Ein neuer Versuch, bisher hat mir leider keiner geantwortet, schade.

Also nochmal: Habe seit einem Jahr einen 400,00 Euro-Job. Die ARGE zieht davon 240,00 Euro ab, was ja soweit auch okay ist. Nun bin ich seit dem 21.04.2009 krank geschrieben, also schon länger als 6 wochen. Mein Arbeitgeber zahlt nicht mehr, Anspruch auf Krankengeld habe ich auch nicht. Kann ich die von der ARGE einbehaltenen 240,00 Euro zurückfordern, da ich ja jetzt kein Einkommen mehr habe?

Vielen Dank für Eure Mithilfe!!!
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  #2  
Alt 30.06.2009, 13:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
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Es bringt auch nichts, die geiche Frage dreimal reinzustellen!

Außerdem sind die Antwortmöglichkeiten deiner Umfragen absolut unlogisch!!!

Wenn du deine Frage wieder nach oben bekommen möchtest, schreib selber eine Antwort in deinem ersten Beitrag, aber durch ständig neue Beiträge mit derselben Frage machst du dir hier keine Freunde ...
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  #3  
Alt 30.06.2009, 13:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 9
Standard

Sorry, bin neu hier und habe noch keinen richtigen Durchblick. Kannst Du mir vielleicht helfen?

Wäre nett von Dir, Danke!!
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  #4  
Alt 30.06.2009, 14:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Normalerweise müsstest du deiner ARGE jede Veränderung mitteilen, d. h. du müsstest ihnen mitgeteilt haben, dass du Krankengeld beziehst wegen Krankheit. Ebenso musst du der ARGE jede Schwankung in deinem Arbeitseinkommen mitteilen.

Sollte die ARGE also jeden Monat 400 Euro Einkommen zugrunde legen, dann liegt es an dir, durch Verdienstbescheinigungen etc zu belegen, dass du weniger (oder mehr) bekommen hast. Daraufhin muss die ARGE für den jeweiligen Monat eine Neuberechnung vornehmen und dir zu wenig gezahltes Geld erstatten.

Liebe Grüße,
Jana
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  #5  
Alt 30.06.2009, 16:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 9
Beitrag

Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Die Minijob-Zentrale und auch die Krankenkasse haben mir gesagt, dass ich bei einem 400 Euro-Job keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Mein Arbeitgeber hat mir bis Ende Mai 2009 (krank bin ich seit dem 21.04.09) meine 400 Euro gezahlt.

Am 04.06.09 habe ich der ARGE schriftlich mitgeteilt, dass ich bis zum 03.07.09 krankgeschrieben bin. Bisher ist keine Reaktion erfolgt. Seit einigen Tagen versuche ich meine Sachbearbeiterin ans Telefon zu bekommen, vergeblich.

Habe mir auch gedacht, dass ich mir von meinem Arbeitgeber bescheinigen lasse, dass ich diesen Monat kein Einkommen habe und die ARGE nochmals anschreiben werde, diesmal jedoch mit Terminsetzung zur Bearbeitung bzw. Überweisung. Es ist nicht das erste Mal, dass ich "Druck" machen muss, dass die ARGE Nachzahlungen leistet.
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