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Ansprüche nach Rückkehr aus dem Ausland

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  #1  
Alt 25.06.2009, 23:34
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Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 1
Standard Ansprüche nach Rückkehr aus dem Ausland

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand Auskunft geben. Folgendes würde ich gerne wissen bzw. mehr darüber in Erfahrung bringen:
Ich habe einen Neffen (24) der mit seiner Familie vor noch nicht ganz 1 Jahr nach Italien ging. Vorher hat er hier gearbeitet, war also nicht arbeitslos, bevor er ging. Jetzt möchte er gerne zurückkommen, weil er dort unten in Italien keine Perspektiven hat. Welche Ansprüche hat er wenn er zurückkommt? Und an wen kann man sich richten um da genaue Auskunft zu bekommen welche Rechte er hat?
Über Infos würde ich mich sehr freuen.

Gruss
die Tante
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  #2  
Alt 26.06.2009, 10:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Nach einem Jahr ist sein Anspruch auf ALG I noch nicht verfallen. Inwieweit Hartz4-Ansprüche hinzukommen, hängt von der Größe der Familie, den Kosten der künftigen Unterkunft hier in Deutschland, Kindergeld, Vermögensstand u.s.w. ab.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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