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#1
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Hallo vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe das große Glück das ich zum 15.12.2011 einen neuen Job habe. Ich bin seid dem 01.05.2011 arbeitslos. Seit Auguste mache ich eine Weiterbilung Businessenglisch und habe dadurch den Job bekommen. Meine Weiterbildung geht bis zum 14.12.2011 und ab dem 15.11. fang ich dann meine neue Stelle an. Habe ich einen Anspruch auf Einstiegsgeld? |
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#2
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Du meinst sicher das Überbrückungsgeld, um bis zum 1. Lohn/Gehalt zu überleben. Dieses musst Du beim Jobcenter beantragen!
Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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