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Antrag rückwirkend wg falscher Auskunft?

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  #1  
Alt 10.03.2010, 16:08
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Standard Antrag rückwirkend wg falscher Auskunft?

Hallo, ich hoffe, ich bekomme hier Hilfe für meine Freundin:

Sie hat als Honorarkraft gearbeitet, gilt also als selbstständig.
Als sie ALG 1beantragen wollte (Mitte Februar), bekam sie einen Termin zu Ende Februar, ihr wurde gesagt, sie solle den Antrag in Verbindung mit einem Termin im März abgeben, der Antrag würde dann als im Februar gestellt gelten, so das ihr keine Nachteile entstünden.
(Die Sachbearbeiterin wusste, dass es eine Honorartätigkeit war!)
Nun hatte sie gestern den Termin und ist ganz fertig, da der Anttrag abgelehnt wurde, sie wurde dann weiter geschickt, um den ALG 2 Antrag zu stellen, der aber nun erst ab März gestellt gilt, d. h, im Februar hing sie komplett frei, war dann auch nicht krankenversichert und soll das jetzt alles bezahlen und weiß nicht, wovon.
Dummerweise ist sie sogar schon mehrere Monate (2) arbeitslos, sie hat die Zeit noch von ihrem Ersparten gelebt, weil sie dachte, sie findet bald wieder eine Arbeit und schafft alles alleine, erst, als jetzt finanziell nichts mehr ging (Dispo auch schon total ausgereizt), ist sie zum Amt gegangen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass der ALG 1 Antrag umgewandelt wird als ALG2 Antrag? Kann sie da irgendwo Widerspruch einlegen oder es beantragen?

Ich kenne mich leider nicht aus, würde ihr gerne helfen--ich hatte mich schon gewundert, dass sie ALG 1 beantragt, aber sie meinte, ihre Sachbearbeiterin hätte ihr gesagt, das würde auf sie zutreffen.

Sie sagt von sich selbst, dass sie da vielleicht zu naiv war, aber sie war bislang auch noch nie ohne Arbeit und hatte weder mit dem Arbeitsamt noch mit anderen Behörden zu tun.
Würde mich freuen, wenn ihr Ratschläge hättet!
LG, Dinah
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  #2  
Alt 10.03.2010, 16:16
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Beiträge: 834
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da müsste sie der sachbearbeiterin schon einen fahrlässigen beratungsfehler nachweisen. das geht unter umständen nur mit einer klage. mal mit den vorgesetzten der dame sprechen und auf kulanz hoffen bzw. darum bitten.
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  #3  
Alt 10.03.2010, 16:34
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Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 2
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Danke für die Antwort. Aber den Fehler müsste man doch auf jeden Fall nachweisen können oder? Sie hatte ja dort den Termin und ihr wurde von der Sachbearbeiterin alles ausgehändigt, was sie beantragen sollte.
Man kann sich dort wohl keinen Antrag einfach abholen oder frei stellen, sondern bekommt immer diese Termine, damit einem gesagt wird, worauf man überhaupt Anspruch hat. und entsprechend werden die Anträge ausgehändigt....
Deshalb war ich ja auch so überascht, weil ich davon ausging, dass sie bestimmt nur ALG 2 beantragen dürfte, und sie kam freudestrahlend vom Termin und sagte, sie würde doch ALG 1 bekommen.
Hoffentlich klappt es, ich wünschte mir nur, sie wäre früher hingegangen.
LG, Dinah
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