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Arbeitsaufnahme und dafür bestraft

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  #1  
Alt 26.02.2009, 10:38
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Beiträge: 2
Standard Arbeitsaufnahme und dafür bestraft

Hallo Leute

Hab folgendes Problem:

Habe am 2.2. angefangen zu arbeiten, jedoch bekomme ich erst zwischen 15.03. und 20.03 Geld von meinem neuen Arbeitgeber. Das Amt hat mir jedoch bereits für März das Geld gestrichen, weil ich ja jetzt arbeit habe.
Nun schluss endlich Pleite kein Geld für Sprit um zur arbeit zu kommen, und nichts mehr zu essen und dem Amt ist es Egal. Dürfen die mir das Geld überhaupt streichen???
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  #2  
Alt 26.02.2009, 11:50
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Beiträge: 4.501
Standard

Du kannst doch eine Übergangsbeihilfe beantragen.Das Geld mußt du zwar zurückzahlen aber du hast erstmal etwas um dein Unkosten zu überbrücken.
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  #3  
Alt 26.02.2009, 13:46
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hallo,

es gilt das Zuflussprinzip. Demnach müsstest du erst wenn dein Lohn da ist die Kontoauszüge einreichen aus denen ersichtlich wird, wann dein Lohn eingegangen ist. Du wirst sicher irgendwo stehen haben, wann dein Lohn das erste mal gezahlt wird. Damit gehst du zur ARGE und fragst ob sie dir Leistungen vorschiessen, später reichst du dann Kontoauszüge ein.

LG, Jalale

Geändert von jalale (26.02.2009 um 13:49 Uhr)
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  #4  
Alt 26.02.2009, 20:24
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Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 2
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danke für eure schnellen antworten aber diese Sachen hat die arge abgelehhnt und mich mit 350,-€ für einen monat mit 4 personen abgefertigt. aber ich hab jetzt versucht über das Sozialgericht mit nem eilverfahren die kümmern sich darum hat ja schonmal geklappt.
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