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#1
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Hallo liebes Forum!
Habe die folgende Frage: Im Juni habe ich mein Fachabitur zu Ende nachgeholt, danach möchte ich arbeiten gehen, für mich stellt sich die folgende Frage: Meine Frau, die das Abi in Polen gemacht hat, möchte in Deutschland einen Deutschkurs machen, danach hier studieren. Dies soll geschehen, während ich arbeite. Natürlich plane ich nicht lange zu arbeiten, sondern gehe nach ca. 1-2 Jahren studieren. Muss meine Frau, während ich arbeite, (vermutlich wird sich irgendein mies bezahlter Job für mich ergeben, der unseren Bedarf nicht komplett abdecken wird, Kapitalismus sei Dank) und deshalb höchstwahrscheinlich ergänzend ALG II beantragen muss, auch arbeiten gehen, d.h. kann sie sich nicht dem Sprachkurs hingeben sondern muss sich mit irgendwelchen Maßnahmen plagen anstatt individuell voranzukommen, oder reicht es dem lieben Amt, dass ich der einzige bin, der sich ausbeutet und meine Frau in Ruhe ihr Ding durchziehen kann, ohne sinnloser Maßnahmen? Vielen Dank für eure kompetenten Antworten im Voraus! |
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#2
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Wenn ihr ALG2 erhaltet dann wird sie um eine Maßnahme wenn ihr etwas angeboten werden sollte nicht herumkommen trotz Sprachkurs.
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