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Aufstocker

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  #1  
Alt 25.03.2010, 11:37
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Standard Aufstocker

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig. Zum Sachverhalt:

Ich gehe arbeiten und bekomme aufstockende Leistungen vom Amt. Mein Arbeitgeber zahlt immer zum 15. des Folgemonats.

Da mich das Amt in letzter Zeit immer mehr drangsaliert hat, ich solle Ewingliederungsvereinbarungen unterschreiben und Bewerbungen schreiben, obwohl ich seit Jahren in Arbeit bin, habe ich mich zum 01.03.10 abgemeldet und Wohngeld beantragt (beantragung läuft noch)

Meinen Januar Lohn (der Mitte Februar kam) habe ich wie immer an die ARGE gefaxt und die Differenz wurde mir Ende Februar aufgestockt. Meinen Lohnzettel vom Februar (der Mitte März kam) habe ich wie gewöhnlich auch eingereicht. Bloß jetzt bekomme ich keine Aufstockung mehr, mit der Begründung des Zuflussprinzipes, da ich mich abgemeldet habe zum 01.03. steht mir die Aufstockung vom Februar nicht mehr zu egal ob ich im Februar noch Anspruch hätte. Die Zahlung könne immer im aktuellen Monat nur geleistet werden und da ich seit März nichts mehr bekomme, hätte ich eben Pech!?

Das kann doch nicht sein, oder? Hier gehts um fast 120,00 EUR die mir dadurch verloren gehen. Wenn ich doch im Februar noch Anspruch habe kann mir doch das nicht verwehrt werden, weil ich meinen Lohn immer erst zum 15. des Folgemonats bekomme??

Ich bitte um Eure Hilfe. Danke
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  #2  
Alt 25.03.2010, 12:39
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Zitat:
hätte ich eben Pech!?
genau so ist es!
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  #3  
Alt 25.03.2010, 12:46
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Beiträge: 2.933
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@ Danielo - hast vergessen zu klatschen !

Soviel zu dem was nicht nur uns Westerwelle so alles vor hat oder praktizieren wird wenn es nicht Leute wie mich geben würde, die bei den Damen und Herren in den Amtsstuben dann Sturm laufen!

Aber es geht Dir ja nicht um die Gerechtigkeit, nicht wahr mein Freund, nur darum das Du Deinen Beitrag abgeben darfst "genau so ist es !" ist wirklich klasse Einstellung, hilft dem lieben "gentleboy" bestimmt und dann sind es die Leute wieder selber Schuld nicht wahr mein Guter!?
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  #4  
Alt 25.03.2010, 13:06
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übrigens sollte gentleboy nicht vergessen, dass er im ersten monat zu beginn seiner tätigkeit noch den vollen hartz4-satz bekommen hat, da ja der erste lohn zum 15. des folgemonats kam. ich glaube kaum, dass er damals gesagt hat, es handle sich um eine überbezahlung.
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  #5  
Alt 25.03.2010, 13:18
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Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von Danielo Beitrag anzeigen
übrigens sollte gentleboy nicht vergessen, dass er im ersten monat zu beginn seiner tätigkeit noch den vollen hartz4-satz bekommen hat, da ja der erste lohn zum 15. des folgemonats kam. ich glaube kaum, dass er damals gesagt hat, es handle sich um eine überbezahlung.
ich mache seit 6 Jahren den Job und bekomme erst seit einem Jahr aufstockung, nichts mit dem vollen hartz4 satz, ich bekomme immer nur die differenz.
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  #6  
Alt 25.03.2010, 13:44
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egal, es gibt trotzdem nichts mehr von der arge.
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