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#1
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Hallo zusammen,
auch ich zähle mich zu dem "erlauchten Kreis" der Hartz-IV-Empfänger. Ich habe einen Nebenjob (EUR 220,00 monatlich). Hinsichtlich des Urlaubsanspruches gibt es wohl Unterschiede. Bei Hartz-IV-AUFSTOCKERN soll es ausreichend sein, den vom Arbeitgeber genehmigten Urlaub der Behörde mitzuteilen. Da auch ich beim Amt der "SB-Rotation" unterliege (unterschiedliche Entscheidungen) bitte ich um Hilfe. Ab welchem Betrag gelte ich als "AUFSTOCKER"??? und kann den Urlaub, wie oben dargelegt, handhaben. Danke für die AW! "Urlausvogel" |
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#2
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Wenn Dir Dein Arbeitgeber Urlaub gewährt, dann brauchst Du dafür nicht arbeiten. Auf Mallorca bist Du aber trotzdem noch nicht, denn für eine Ortsabwesenheit brauchst Du die Zustimmung des Jobcenters. Dein Nebenjob ist zu geringfügig, um als Aufstocker gelten zu können, Du bezahlst ja nicht einmal Steuern.
Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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genau, also ab sozialversicherungspflichtig, dass heisst ab einem einkommen von 400,01 €.
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#4
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Vielen Dank!
Sehr präzise Antwort. jetzt weiß ich, so ich dran bin! Malle ist übrigens nicht so mein Ding ![]() Gruß Urluabsvogel |
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