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"Aufstocker"??? Ab welchem Betrag/ monatlich

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  #1  
Alt 12.12.2011, 12:00
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Registriert seit: 12.12.2011
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 2
Standard "Aufstocker"??? Ab welchem Betrag/ monatlich

Hallo zusammen,

auch ich zähle mich zu dem "erlauchten Kreis" der Hartz-IV-Empfänger. Ich habe einen Nebenjob (EUR 220,00 monatlich). Hinsichtlich des Urlaubsanspruches gibt es wohl Unterschiede. Bei Hartz-IV-AUFSTOCKERN soll es ausreichend sein, den vom Arbeitgeber genehmigten Urlaub der Behörde mitzuteilen.

Da auch ich beim Amt der "SB-Rotation" unterliege (unterschiedliche Entscheidungen) bitte ich um Hilfe.
Ab welchem Betrag gelte ich als "AUFSTOCKER"??? und kann den Urlaub, wie oben dargelegt, handhaben.

Danke für die AW!
"Urlausvogel"
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  #2  
Alt 12.12.2011, 12:57
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Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.900
Standard

Wenn Dir Dein Arbeitgeber Urlaub gewährt, dann brauchst Du dafür nicht arbeiten. Auf Mallorca bist Du aber trotzdem noch nicht, denn für eine Ortsabwesenheit brauchst Du die Zustimmung des Jobcenters. Dein Nebenjob ist zu geringfügig, um als Aufstocker gelten zu können, Du bezahlst ja nicht einmal Steuern.

Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #3  
Alt 12.12.2011, 13:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

genau, also ab sozialversicherungspflichtig, dass heisst ab einem einkommen von 400,01 €.
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  #4  
Alt 12.12.2011, 15:58
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Registriert seit: 12.12.2011
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 2
Daumen hoch

Vielen Dank!
Sehr präzise Antwort. jetzt weiß ich, so ich dran bin!

Malle ist übrigens nicht so mein Ding

Gruß
Urluabsvogel
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