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#1
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Ich alleinerziehend erhalte für mich und meine beiden Kinder (11,19Jahre) Hartz 4.
Mein 19-järiger Sohn nimmt seit diesem Monat an einer Bildungsmaßnahme teil, und erhält 212 Euro BAB. Ist diese voll anrechnungsfähig? Wäre ja irgendwie ungerecht, wenn er nichts davon behalten darf. Bei meinem 400 Euro Job bleiben mir z.B. auch 100 Euro, die nicht angerechnet werden Hab zu dem Thema nichts gefunden, schon mal meinen Dank für alle die mehr wissen
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#2
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Der Freibetrag steht deinem Sohn auch zu.
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