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#1
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Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Im Okt.2007 - Feb.2008 besuchte ich eine VHS ohne Bafög zu beatragen da ich Arbeitslosengeld II bezogen habe. Nun Fordert das Integragtionscenter meine 4 Monatige Hartz4 Leistung von dem Zeitraum in dem ich die Schule besucht habe und kein Bafög beantragt habe zurück. Begründung: Ich hätte Bafög beantragen müssen. Habe ich eine Chance Bafög für die 4 Monate Rückwirkend zu Beantragen??? |
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#2
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Hallo,
nein das geht leider nicht. Ich glaube man hat nach Beginn der Ausbildung drei Monate Zeit einen Antrag zu stellen um BAföG von Anfang an zu bekommen. Du besuchst die Schule ja nicht mehr und hast deswegen jetzt auch keinen Anspruch mehr. LG, Jalale. |
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