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BaFöG Satz als Waisenkind (Studium)

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  #1  
Alt 23.08.2011, 17:26
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Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 3
Ausrufezeichen BaFöG Satz als Waisenkind (Studium)

Hallo,

ich habe folgende Situation:
Ich bin Halb-Waisenkind, meine Mutter ist gestorben und mein Vater ist selber Hartz IV Empfänger (Kein Kontakt zu dieser Person).
Ich habe seit 4 Jahren über Jugendhilfe gelebt, diese ist nun ausgelaufen und ich fange nun an zu studieren.
Ich bekomme Kindergeld ~180,- und Halbwaisenrente ~169,- Euro.

Nun ist meine Frage welchen BaFöG Satz ich bekomme, also meine Summe insgesamt, weil ich in eine neue Wohnung ziehen werde und mich danach richten muss, über was für ein Budget ich verfügen werde.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

MfG

einfach-leben
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  #2  
Alt 23.08.2011, 20:58
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
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Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 670 € (inkl. KV-Beiträge).
Für die Halbwaisenrente gibt es beim BAföG einen Freibetrag von 125 €.
Kindergeld ist beim BAföG anrechnungsfrei.


Das Einkommen deines Vaters wird ebenfalls geprüft und kann deinen BAföG-Anspruch reduzieren.
Nehmen wir als Beispiel mal den ungünstigsten Fall. Dein Vater verdient soviel, dass du keinen BAföG-Anspruch hast.

Als Student hast du einen Unterhaltsbedarf von 670 € + Studiengebühren. Krankenversichert bist du vermutlich über die Waisenrente, so dass dein Vater diese nicht zahlen müsste.
Kindergeldberechtigt ist eigentlich dein Vater, du erhälst es nur per Abzweigung direkt auf dein Konto. Kindergeld ist voll mit dem Unterhalt verrechenbar.

Du hast Einkommen in Höhe von 169 € (+ 184 € Kindergeld). Dein Vater müsste also noch 317 € (+ Studiengebühren) Unterhalt zahlen. Zahlt dein Vater trotz Aufforderung keinen Unterhalt, kannst du beim BAföG-Amt Vorausleistung beantragen.

Verdient dein Vater weniger, könnte die Rechnung für dich finanziell günstiger aussehen. Aber wieviel Einkommen du genau zur Verfügung haben wirst, kann man erst nach der Einkommensprüfung bei deinem Vater sagen. Du kannst von mindestens 670 € ausgehen.

Mehr Informationen findest du hier.

Geändert von Marmota (23.08.2011 um 21:07 Uhr)
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  #3  
Alt 27.08.2011, 14:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 3
Standard

Also wenn ich das richtig verstanden habe,

da meine Mutter verstorben ist und mein Vater selber Sozialempfänger ist und keinen Kontakt mit ihm in jeglicher Art und Weise habe, bekomme ich den Maximalsatz inkl. KV-Beiträge, muss ich die KV-Beiträge extra beantragen oder sind diese wenn ich zur Uni gehe und dort den Antrag abgebe automatisch dabei?

Das Kindergeld und die Waisenrente von 125€ Freibetrag würden einen Wert von 184+125 = 305€ ergeben

= Summe 975€

das wäre ja purer luxus

MfG

hauptsache-leben
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  #4  
Alt 29.08.2011, 13:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard Bafög

Wenn du noch keine 25 bist, bist du bei deinem Vater kostenlos familienversichert und bekommst keinen KV -Zuschlag. Andernfalls brauchst du eine Bescheinigung der Krankenkasse zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung.
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  #5  
Alt 30.08.2011, 07:43
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Kein Kontakt zum Vater, aber du weißt das er Sozialhilfeempfänger ist

Sollte es stimmen, hättest du wirklich bis zu 975 € zur Verfügung, müsstest daraus aber auch sämtliche Kosten des Studiums tragen. Ob da noch Luxus bleibt, wäre abzuwarten.

@ nataly
Es kann auch sein, dass er/sie pflichtversichert in der KVdR ist.
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