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BAföG UND Alg2??

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  #1  
Alt 06.01.2009, 17:40
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Frage BAföG UND Alg2??

Hallo
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen! Ich wohne mit meiner mum allein, sie geht arbeiten und ich mache eine schulische Ausbildung. Von meinem BAföG in Höhe 149,- /monatl. gehen 99,- Schulgeld /monatl. sowie 22,- /wöchentl. für die Hin- und Rückfahrt zur Schule bzw Wohnung mit dem Bus ab. Das reicht vorn und hinten nicht!!! Nun war ich gestern bei der ARGE um mir einen Antrag auf Alg2 zu holen, doch die nette 'Beraterin' verweigerte mir solch einen Antrag herauszugeben. "Sie bekommen doch BAföG..." sagte sie nur zu mir und hat mir lediglich einen Antrag auf Mietzuschuss angeboten. Bringt mir dieser Antrag etwas??? Kann ich zusätzlich einen Alg2 Antrag stellen bzw Zuschüsse (Differenzausgleich) erwarten obwohl ich BAföG beziehe???

MfG Phyl

Geändert von Phyl*5 (06.01.2009 um 18:29 Uhr)
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  #2  
Alt 13.01.2009, 22:45
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Beiträge: 1.174
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Was für eine schulische Ausbildung ist das? Unter bestimmten Voraussetzungen kann man zusätzlich zum Bafög auch noch ALG 2 beziehen. Das ist in § 7 Abs. 6 SGB II geregelt. In manchen Fällen kann man neben Bafög auch einen Mietzuschuss von der Arge bekommen. Das ist in § 22 Abs. 7 SGB II geregelt.
Also: Bitte genau die Art der schulischen Ausbildung angeben.
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  #3  
Alt 14.01.2009, 11:01
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Beiträge: 4.501
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Wenn ich das richtig sehe bekommst du ja nur einen Teilbetrag Bafög und nicht die volle Summe.Also nehme ich mal an das deine Mutter gut verdient.Bei der ARGE hatte die Mitarbeiterin eventuell recht denn du bekommst diese 149€ Bafög und dazu rechnen die noch das Kindergeld und damit hast du mehr als dein regelsatz wäre.Das du Schulgeld bezahlen mußt interessiert die ARGE nicht das wird nicht berücksichtigt.Du kannst es mit dem Mietzuschuß versuchen und kannst auch die Fahrtkosten beantragen.
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  #4  
Alt 16.01.2009, 08:14
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.933
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Hallo Phyl*5,

geh noch mal zum Amt, zur selben Dame und frgae noch mal nach dem Antrag! Da ich weis das "nataly's" Antworten Hand und Fuss haben, kannste die SB gleich mal Fragen ob sie eine gute Rwechtschutzversicherung habe wenn sie Dir nochmals so kommt, dann erklärste Ihr wenn sie Ihrer Rechtslage so sicher wäre, solle sie bitte eine Niederschrift über Dein Anliegen erstellen, weil Du dieses brauchst um die Schadensersatzklage gegen sie einzuleiten! Und wenn Sie weiter muckt hau Ihr den § den Nataly Dir gesagt hat um die Ohren! Und frag sie ob sie mit einer Klage vor Gericht einverstanden sei oder liebre doch alternativ Dir den Antrag aushändigen möchte!

Einfach durchsetzen!

Gruss
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