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Hallo alle Zusammen heute abend
![]() zur Zeit bin ich in Elternzeit. Ab November werde ich für zwei Monate weiter in meinem Job arbeiten, danach läuft wegen der Befristung mein Vertrag aus. Ich möchte mich eventuell für 1-2 Monate ausklinken, d.h. ich möchte mich nach der Befristung um meine Tochter kümmern und eventuell meine Eltern im Ausland besuchen. Damit ich weiterhin nach der Befristung krankenversichert bin, habe ich den Auszahlungszeitraum für das Elterngeld verlängert. Frage A) Muss ich gleich nach Vertragsende ALG 1 beziehen? D.h. kann ich ersteinmal 1-2 Monate "Auszeit" nehmen, danach auf Job suche gehen und dann erst ALG 1 beziehen, sodaß ich keine verkürzte Zeit (mein Anspruch müssten 12 Monate sein) habe? Frage B) Wird Elterngeld in irgendeiner Form auf ALG 1 angerechnet? ( bei ALG 2 alles was 300 € übersteigt) Frage C) Wonach wird ALG 1 berechnet ? Ich habe bis Novemer 2009 gearbeitet, bin jetzt für 12 Monate in Elternzeit und würde dann für 2 Monate noch arbeiten. Da bei Elterngeld nur 67 Prozent ausgeglichen werden, fliesst das in die Berechnung ALG 1 ein? ( ich stelle mich schlechter?) Frage D) In Bezug auf meine Frage A): Ist es überhaupt möglich in Elternzeit zu sein und gleichzeitig ALG 1 zu beziehen? Kann mir bitte jemand helfen? Vielen lieben Dank im voraus!!! |
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