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#1
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Mein Lebensgefährte verdient 1400€ und ich bin arbeitslos. zusammen wohnen wir in einer 3Raum wohnung mit zwei Kindern zusammenund die Miete beträgt 431€ warm. Ich bekomme seit September kein Hartz4 mehr, da mein Weiterbewilligungsantrag noch geprüft wird. Das eine Kind ist schwerbehindert und unsere tochter ist 8 Monate. Bekomme ich noch leistung vom Amt, wenn mein Lebenspartner soviel verdient?Und zur zeit bin ich mit meiner tochter nicht versichert, da kein geld vom amt und eine private versicherung kostet 140 monatlich. wovon soll ich die bezahlen?
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#2
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Hallo Mayana,
euer Bedarf liegt bei € 1507, euer Einkommen bei € 1400 + Kindergeld, also deutlich über dem Bedarf. ALG II-Leistungen werdet ihr daher keine mehr erhalten, aber eventuell Wohngeld. Ob ihr diesbezüglich einen Anspruch habt, kannst Du anhand eines Wohngeldrechners ermitteln, einfach mal googeln. vG Berthold |
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#3
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Hallo,
mit einem gemeinsamen Kind seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Rechnet als erstes euren Bedarf aus und bevor ihr ALG II beantragt, müsst ihr erst einmal alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen: Wohngeld und Kinderzuschlag. Liegt Ihr danach noch immer unter dem errechneten Bedarf so muss ein ALG II - Antrag erfolg haben. Vergesst aber bei der Bedarfsrechnung nicht den Eigenbehalt vom Einkommen, der dem Bedarf noch zugeschlagen werden muss. Siehe Berechnungsbeispiel unter dem folgendem Link http://www.hartz-4-einfach.de/page3....ei%20Einkommen. Gruß Wolfgang PS Euer Bedarf liegt incl. Einkommen(wenn 1400,- brutto) bei mindestens 1807,- wenn das zweite Kind auch unter 7 Jahre ist. Liegen die Arbeitskosten über 100,- €, so können diese vollständig abgesetzt werden, dafür fallen aber dann in der Einkommensberechnung 100,- € weg. Nutzt du dein KFZ über 50% für die Arbeit, so kannst du alle Kosten des Fahrzeuges absetzen und musst für privat km 0,10 € anrechnen, sonst umgekehrt. Geändert von kurse2007 (03.10.2010 um 19:47 Uhr) |
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#4
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@Kurse2007
Ich kann Deinen Berechnungen nur sehr schwer folgen. Wie kommst Du auf einen Bedarf in dieser Höhe. PS Dein genannter Link funktioniert nicht. vG Berthold |
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#5
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Hallo,
Paar je 323,- = 646,- 2* Kind unter 7 je 215,- = 430,- KDU 431,- Summe 1507,- Bruttoeinkommen 1400,- 1.Stufe 100,- 2. Stufe von 100,- bis 800,-, also von 700,- 20% = 140,- 3. Stufe von 800,- bis 1400,- 10% = 60,- Summe 300,- Gesamtsumme 1807,- € minus Kindergeld Wolfgang Geändert von kurse2007 (03.10.2010 um 19:55 Uhr) |
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#6
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@kurse2007
Was Du da ansprichst ist nicht der Bedarf Wolfgang, der liegt bei € 1507 falls beide Kinder unter 6 Jahre alt sind. Die Familie hat aber ein Einkommen von € 1768, also kommt die von Dir angeführte Berechnung doch garnicht mehr zum Tragen. Oder irre ich mich da? Zudem verdient der Mann € 1400 netto und die Freibeträge errechnen sich meines Wissens aus dem Bruttobetrag, der uns hier garnicht bekannt ist, um solche Berechnungen anstellen zu können. vG Berthold |
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#7
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@Mayana
Wie Du siehst, ist Dein Fall ein echter Grenzfall. Wir sind aber bemüht ihn zu lösen ![]() vG Berthold |
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#8
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ich bedanke mich schonmal im vorraus für die antworten. das schwerbehinderte kind ist unter 7 jahren. und wir sind noch nicht verheiratet und daher können wir uns auch nicht familienversichern. private krankenversicherung geht daher nicht, weil kein geld dafür da ist.
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