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Bekommen ich und meine Kinder Hartz IV oder muss ich zu einer anderen Stelle???

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  #1  
Alt 08.09.2009, 15:05
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Beiträge: 1
Ausrufezeichen Bekommen ich und meine Kinder Hartz IV oder muss ich zu einer anderen Stelle???

Hallo!

Ich hätte da mal einige Fragen...

Habe mich gerade von meinem Mann getrennt. Jetzt steht auf jeden Fall ein Umzug bevor da ich denke das die jetztige Wohnung vom Preis her nicht halten kann.

Nun die Fragen:

Bin ja nun Alleinerziehend mit zwei Kindern ( 2 und 3 Jahre alt).

Steht mir Hartz IV zu oder muss ich zu einer anderen Stelle gehen? Wenn ja wohin muss ich gehen?

Ich habe momentan einen 400€ Job, kann ich den weiter machen? Viel wird zwar nicht mehr bei rumkommen da ich nicht so die Betreuungspersonen für meine Zwerge habe.

Meine grosse ist gerade in den Kindergarten gekommen. Kann sie da jetzt bleiben auch wenn ich vormittags zu Hause bin?

Wie groß/teuer darf eine Wohnung für drei Personen sein? Hier zur Info, ich komme aus Lehrte LK Hannover.

Was habe ich und meine Kinder im Monat zum Leben?

Bekommen meine Kinder überhaupt etwas? Denn die werden ja auch Unterhalt von ihrem Vater bekommen. Da weiß ich nur leider nicht wieviel. Der muss schon für 2 Kinder aus voriger Beziehung zahlen.

Fragen über Fragen... Danke im voraus für eure Antworten!
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  #2  
Alt 09.09.2009, 17:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

ALG2 solltest du beantragen und wirst sicher auch etwas bekommen.Das Kindergeld und die eventuellen Unterhaltszahlungen werden auf die Leistung aufgerechnet.Eventuell müßtest du Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen wenn dein Mann nicht den vollen Unterhalt zahlen muß.In der Wohnung könntest du bis zu einem halben Jahr bleiben solange bezahlt das Amt die Miete dann müßtest du dir eine angemessene Wohnung suchen.Wie groß und teuer diese sein darf erfährst du bei der ARGE.Von den 400 Euro die du verdienst kannst du 160 Euro behalten der Rest wird angerechnet.Dein Kind kannst du natürlich im Kindergarten lassen und die Kosten dafür beantragst du beim Jugendamt.
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