Benötige Rat!

  • Ich benötige dringend einen Rat.
    Meine Tochter konnte vor dem erreichen des 26 Lebensjahr ausziehen und bezog für ihre Ausbildung BAB. Sie legte nach zwei Jahren vor der IHK eine Prüfung ab und es wurde empfohlen, dass sie ein drittes Lehrjahr anhängt, da ihre Leistungen entsprechend gut sind. Der erneute BAB-Antrag wurde abgelehnt, da sie eine Prüfung vor der IHK abgelegt hat.
    Laut Auskunft vom Amt, muss sie Hartz IV beantragen. Nun meine Frage: ich möchte mich von meinen Mann trennen und habe für einen Neuanfang jeden Cent zur Seite gelegt. Bin ich als Mutter verpflichtet, nun alles aufzugeben, um meiner Tochter das dritte Lehrjahr zu ermöglichen? Wie hoch sind die Vermögensgrenzen bei einer 100%igen Erwerbsunfähigkeit (Rentner) durch einen schweren Verkehrsunfall bei mir? Muss ich sie trotz Bescheinigung vom Jugendamt der unüberbrückbaren Probleme bei mir erneut aufnehmen?


    Ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Hinzukommt, dass nachdem mein Noch Mann davon wind bekommen hat, die sofortige Scheidung will, damit er keine Kosten übernehmen brauch (es ist nicht sein leibliches Kind)

  • Nachdem Deine Tochter eine erste Ausbildung mit Abschlussprüfung vor der IHK abgeschlossen hat, besteht für Dich höchstens noch eine moralische Pflicht, Deine Tochter zu unterstützen. Da diese ja auch mindestens 26 Jahre alt ist und nicht mehr bei Dir wohnt würde sie bei Beantragung von ALG II (Hartz IV) auch keine Bedarfsgemeinschaft mit Dir bilden. Deine Tochter ist jetzt für sich selbst verantwortlich und muss sehen wie sie über die Runden kommt. Im Übrigen scheint es mir Deinerseits gar nicht möglich sie finanziell zu unterstützen da Du ja 100 % Erwerbsunfähig bist und vermutlich von eine EU Rente oder von Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII lebst. Auch kann Dich niemand zwingen, da die unter 25 Regelung für Deine Tochter nicht mehr zutrifft, diese wohnungsmäßig wieder bei Dir aufzunehmen.


    Die Vermögensfreigrenzen spielen ebenfalls keine Rolle, wenn Du durch Deine Sparaktion nicht ein beträchtliches Vermögen "angehäuft" hast.

  • Hallo Charly,


    danke für die schnelle Antwort.


    Meine Tochter ist aber noch keine 26 Jahre alt, erst 22 Jahre und dies macht mir ja Kopfzerbrechen. Obwohl sich das Verhältniss nach dem Auszug verbessert hat, befürchte ich schlimmes, wenn sie erneut zurück kommen muss.
    Ich beziehe nach dem Unfall eine 100% EU-Rente. Liegt noch über den Harzt IV Betrag, da ich zur Zeit noch keine Miete zahlen muss und in einem Haus von meinen Noch Mann lebe.
    Spielt dies bei der Berechnung eine Rolle?


    Habe gerade die Info bekommen, dass ihr leiblicher Vater in der Schweiz lebt und über 2200,-- Euro verdient und dies der BAB-Stelle mitgeteilt hat, Deshalb wurde der BAB-Antrag abgelehnt. Haben über Jahre versucht an ihn heranzukommen, ohne Chance, da er immer wieder abtaucht. Ist da das Amt berechtigt, einfach den Antrag abzulehnen? Trotz Nachweis, dass er nicht zahlt?


    LG


  • Dann habe ich das falsch verstanden, weil Du oben schreibst konnte vor dem Erreichen des 26. Lebensjahres ausziehen. Wo wohnt den Deine Tochter momentan. Hat sie zur Zeit eine eigene Wohnung? Ist dem so, greift die „Unter 25 Jahre Regelung „ auch nicht. Diese bezieht sich eindeutig auf den Erstbezug einer eigenen Wohnung unter 25 Jahre.

  • Also: ich bin sprachlos!


    Als meine Tochter sich bei der ARGE gemeldet hat, stand sie unter Schock. Ich konnte sie kaum am Telefon beruhigen. Das was sie mir erzählte, zweifelte ich ehrlich gesagt etwas an und so habe ich mich auf den Weg gemacht, um der Angelegenheit auf den Grund zu gehen.


    Bearbeiterin wiederholte in meinem Beisein ihre Meinung:


    1. es sei üblich, dass Hartz IV Empfänger über Monate keine Miete zahlen brauchen, auch Wasser, Strom u.s.w. Eine sofortige Zwangsräumung bräuchte sie nicht zu befürchten und dies sei legal!
    2. Sie könne zur Bank gehen und einen Kredit beantragen, um ihre Lehre fort zu führen, andere tun dies ja auch!
    3. Als junges Mädchen solle man sich schämen, einen Antrag stellen zu wollen, um sich auf den Taschen der Steuerzahlern auszuruhen!


    Ich habe sie fast über den Tisch gezogen und teilte ihr auch mit, dass dies Anstiftung zur Ausführung einer Straftat sei und ich sie persönlich dafür zur Rechenschaft ziehen werde! Nach dem ich auch mitteilte, dass wir mit heutigen Tag einen Anwaltstermin haben, wurde sie etwas ruhiger, meinte aber, dies können wir tun und sie hätte überhaupt keine Angst vor Anwälten! Zwar hat sich anschließend ein übergeordneter Beamter sich für dieses Verhalten entschuldigt, aber ………….. ich bin sprachlos, wie man mit Hilfesuchenden umgeht!


    Wir haben die Angelegenheit dem Anwalt übergeben und haben auf der BAB-Stelle auch gleich einen Termin erhalten. Möglicherweise liegt ein Berechnungsfehler vor, der nochmals überprüft werden muss.


    LG


    Charly : ich Danke dir für die schnelle Antwort, hast uns Mut gemacht!