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#1
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Hallo, ich habe eine Frage. Mein Gehalt bei meinem ehemaligen Arbeitgeber bestand aus 85% Festgehalt und 15% leistungsbezogenem Gehalt. Von den 15% "Leistungsgeld" wurden etwa 10% monatlich als Vorschuß gezahlt. Der Rest wurde am Anfang des Folgejahres als Einmalbetrag gezahlt (es mußte ja erst die Zielerfüllung ausgerechnet werden). Muß jetzt dieser Einmalbetrag bei der Berechnung des ALG 1 mit herrangezogen werden? Meiner Meinung nach gehört er ja zum Gehalt. Im "Merkblatt für Arbeitslose" steht ja auch, das Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld etc.) bei der Bemessung berücksichtigt werden.
Für eine rasche Antwort bedanke ich mich schonmal im Vorraus. |
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