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Bewilligung, aber kein Geld

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  #1  
Alt 31.07.2009, 15:06
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Ziehe zum 01.08.09 in meine erste eigene Wohnung. Das ganze lief über den Allgemeinen Sozialen dienst. Wurde alles vonArge bewilligt, Stehe jetzt aber ohne Geld für Miete und ohne sonstige Hilfen da. Mein weg in kurz form und in reihenvolge: 1.Bei Arge Erstausstattung und Alg2 beantragt.Abgelehnt und zur BABstelle geshickt. Muss dazusagen, bin am 28.08.09 mit lehre (200€ lehrgeld) fertig.Schon bewilligt, Babgeld kommt am 30.08. Da ich aber Montag die erste Miete zahlen muss, war ich wieder bei Arge wegen überbrückungsgeld. 2. von Arge zum Sozialamt wegen Darlehen geschickt. 3. Von Sozialamt wieder zur Arge geschickt. Jetzt soll ich Alg1 beantragen, wen bescheit da ist, Alg2 beantragen. ist ja alles schön und gut, aber wie soll ich Mit meinem Lehrgeld und Kindergeld Miete, Strom,Mohnatskarte und lebensmittel für August bezahlen? Welches Amt ist dafür zuständig? Kann ich was einklagen? Bin total verzweifelt.
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  #2  
Alt 31.07.2009, 15:47
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Zunächst einmal, was ist aktueller Stand, Alg I oder Alg II ? Das liest sich wie Tohuwabohu, von dem 50,-- und von dem viell. 100,--. Wenn das stimmt, das Alg I Anspruch besteht, dann gibt es auch Vorschuß und was ist eigentlich das Sozialamt, das ist doch die Arge, oder nicht?
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  #3  
Alt 01.08.2009, 15:50
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Nee, Arge und Sozialamt haben nix miteinander zu tun. Arge ist bei Leuten, die arbeiten können zuständig. Und Sozialamt ist für Leute die nicht (mehr) arbeiten können zuständig. Soll jetzt Alg1 beantragen, wenn Bewilligung da ist soll ich Alg2 beantragen. Tut mir leid wenns unübesichtlich ist. bin am verzweifeln
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  #4  
Alt 02.08.2009, 13:06
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Da blicke ich immer noch nicht durch, das klingt irgendwie so : Das Feuerwehrfest beginnt um 14:00, falls es um 14:00 regnen sollte, findet die Veranstaltung um 10:00 im Saal statt.
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  #5  
Alt 02.08.2009, 17:05
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Du solltest das nochmal richtig erklären was du eigentlich willst.Du schreibst das dir die ARGE eine Wohnung und die Erstaustattung bewilligt hat.Dies geht eigentlich nur wenn du dann auch Leistungen beziehst ansonsten bewilligen sie dir keine Wohnung.Sie müßten dann ja auch die Kosten tragen.Du schreibst du wirst mit deiner Lehre zum 28.8 fertig und bekommst ab 30.8, BAB.Wieso bekommst du bei einer fertigen Lehre im Anschluß dann BAB.Das geht doch gar nicht.Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dir während der Lehre bezahlt.Mit dem Sozialamt hast du eigentlich gar nichts zu tun denn du bist ja arbeitsfähig.Du solltest vielleicht erstmal einen ALG1 Antrag stellen und dazu gleichzeitig entweder einen Wohngeldantrag oder ALG2.Wenn du im Arbeitsamt (ALG1) deine Situation schilderst geht die Bearbeitung manchmal relativ schnell so das du auch deine Kosten bestreiten kannst.
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  #6  
Alt 09.08.2009, 15:37
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Also: Am Dienstag gebe ich meinen Alg1 Antrag ab. Das mit dem BAB verstehe ich auch nicht. Die auf der Arge haben mir gesagt, ich bekomme im August nix weil ich in dem Monat noch in der Lehre bin. Und BAB wird nicht zum 1. des monats gezahlt. Ist wie Gehalt, Kommt erst zum ende des Monats. Allerdings habe ich die Bewilligung für meine Wohnung wieder (hab ich beim Vermieter abgegeben,ohne mir ne Kopie zu ziehen) Aber da ist noch ein ganz großes Problem Meine Tante macht die Chefin vom U-25 Team, und sie hat mich die ganze Zeit hin und her rennen lassen, deshalb war ich auch beim Sozialamt.Ich hoffe echt das jetzt wenigstens alles klappt. Und vielen Dank an eure Antworten
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