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#1
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Hallo,
ich möchte erfragen, ob meine Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Mein Vater ist 69 und meine Mutter erst 63. Sie fällt also noch in den SGB II Leistungsbereich und er eigentlich ins SGB XII. Wie wird jetzt der Anspruch der beiden berechnet? Gemeinsam oder jeweils einzeln? Einkommen hat nur mein Vater in Form einer Rente (700 Euro). Wird diese Rente meiner Mutter angerechnet, wenn sie Hartz IV beantragt? Danke schonmal! |
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#2
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Deine Eltern bilden natürlich eine BG. Der Anspruch für die beiden errechnet sich so, wie er sich auch errechnen würde, wenn beide ins ALG II fallen, also Regelsatz, Kosten der Unterkunft etc. Da deine Mutter noch ins ALG II fällt, darf sie wohl auch noch ein Auto besitzen, ohne dass es dadurch Schwierigkeiten gibt, allerdings - wie gesagt - "ein" Auto. Die Regel ist eben, dass "pro erwerbsfähigem BG - Mitglied" ein Auto zulässig ist, Wert etc. kennst du sicherlich. Was ich nicht genau weiß, sofern dass eine Rolle spielt, ist das vorhandene zulässige Vermögen. Das für AlG II-Empfänger ist etwas höher angelegt, als das derjenigen, die ins SGB XII fallen.
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