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Bin 21 Jahre und brauche hilfe!!!!

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  #1  
Alt 31.07.2010, 08:20
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Beiträge: 4
Standard Bin 21 Jahre und brauche hilfe!!!!

Hallo zusammen,
Ich bin 21 Jahre weiblich und wohne in Duisburg noch bei meinen Eltern die nicht gerade viel Verdienen.
Ich habe eine Ausbildung als Erzieherin absolviert. Bin nun in meinem Anerkennungsjahr das im Oktober zu ende geht. Bis her hatte man mir dort auch zugesichert, dass ich einen Festvertrag bekomme. Nun soll /kann ich dort weiter für 400€ arbeiten. Das ist im Übrigen auch der Betrag der mir bisher Monatlich gezahlt wurde. Ich dachte mir damals, besser so als gar keine Bezahlung. Nun habe ich mich wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, bei der ARGE gemeldet um mich Arbeitsuchend und ggf. nach Arbeitslosengeld oder A-hilfe zu erkundigen. Ich wurde weggeschickt mit der Antwort mir würde nichts zustehen und wovon ich bisher gelebt habe. Vor einem Jahr wie dieses Praktikumsjahr begonnen hatte, war ich schon mal bei der ARGE vorstellig um nach einem Zuschuss zu fragen, dort wurde ich dann auch weggeschickt. Wer kann mir bitte wirklich helfen und mir sagen was und ggf. wie viel mir vom Amt zusteht. In meiner Klasse betrifft es noch einige andere Schüler die das gleiche Problem haben. Danke im Voraus.
"sesam29"
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  #2  
Alt 31.07.2010, 08:40
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Beiträge: 287
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Leider steht Dir nach Deiner Darstellung vom Amt nichts zu.
Du erzielst ein Einkommen von 400,00 € monatlich. (Dein Regelsatz würde bei max. 359,00 € liegen). Du wohnst noch bei den Eltern und es entstehen für Dich vermutlich keine Kosten für Unterkunft und Heizung. Beide Elternteile gehen arbeiten erzielen also ein Einkommen. (wenn auch nicht viel, wie Du schreibst). Da Du eigenes Einkommen erzielst, wärst Du zwar Deine eigene Bedarfsgemeinschaft und würdest eine solche nicht zusammen mit Deinen Eltern bilden, aber nach dem Gesetz kann euch eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt werden da ihr vermutlich zusammen wirtschaftet, „aus einem Kühlschrank lebt“ und gewillt sein füreinander einzustehen. Sollte dem nicht so sein, besteht die Beweispflicht bei Dir, dass ihr keine Haushaltsgemeinschaft bildet.
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  #3  
Alt 31.07.2010, 09:37
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Beiträge: 4
Standard Alg2

Hallo Charly
Danke erst einmal für deine schnelle Antwort. Ich habe mich aber missverständlich ausgedrückt. Ab Oktober bin ich im Prinzip ohne Arbeit und Einkommen. Denn dieser Job in der Kita soll dann maximal 400 € bringen ansonsten auf Stunden Basis. Zurzeit arbeiten nur Mütter mit einer Art Hilfserzieherschein bei uns was sicher nicht schlecht für diese ist. Aber ich kann das nicht machen da keine Sozialversicherungen für mich bezahlt würden. Und im Fall das ich dann in einem Jahr ohne diesen Aushilfsjob da stehe, habe ich nach meinem Wissen ja wieder keinen Anspruch auf etwas. Ist das so???
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  #4  
Alt 31.07.2010, 10:31
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Das ganze dreht sich immer wieder um den Punkt ob Bedürftigkeit vorliegt.
Ich würde folgendes tun. Mit meinen Eltern einen Untermietvertrag abschließen. Dann zur ARGE gehen und ALG II beantragen. Solltest Du die 400,00 € aus dem Minijob bekommen dürfen 160,00 € daraus nicht mit in Deinen Leistungsanspruch verrechnet werden also der sogenannte Freibetrag. D.h. die verbleibenden 240,00 € dürfen in die Berechnung mit einbezogen werden. Dein Regelsatz wird vermutlich 359,00 € betragen und zieht man hier die 240,00 € ab stünden Dir nun erst einmal aus Deinem Regelbedarf 119,00 € von der ARGE zu. Da Du ja nun noch Kosten für Unterkunft und Heizung hast, schließlich wohnst Du ja jetzt zur Miete bei den Eltern, Du kaufst selbst für Dich ein, wäschst Deine Wäsche selbst und verköstigst Dich auch selbst und somit bildet ihr ja auch keine Haushaltsgemeinschaft mehr, stehen Dir dann noch anteilmäßig Leistungen für die KDU zu.
__________________
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  #5  
Alt 31.07.2010, 18:58
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Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Eine Frage habe ich noch, was ist KDU ??????
Ansonsten denke ich dass du mir wirklic weiter geholfen hast. Gruß sesam29
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  #6  
Alt 31.07.2010, 19:12
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kdu= kosten der unterkunft
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  #7  
Alt 31.07.2010, 21:44
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DAnke Laki!!!!!
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