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Bitte helft mir, läuft was glaub verkehrt

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  #1  
Alt 09.08.2009, 21:35
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Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 13
Frage Bitte helft mir, läuft was glaub verkehrt

Hallo ihr lieben

will mich kurz fassen:

bekomme seid Juni 09 Hartz 4.
Meine Date:
uber 25 jahre allein erziehend.
noch wohn ich beim EX. bis neue wohnung bewilligt wird.
beziehe Elterngeld 370 Euro, und Kindergeld
Kein Unterhalt, und muss noch keine Miete und NK zahlen.

Bin getrennt, keine BG und bekomme trotzdem nur 123,00 Euro / Monat für mich und meinen 1 Jährigen Jungen? Ist das korrekt?

Wäre lieb wenn mir da jemand sagen könnte ob das stimmt.

Denn ziehe bald um und wenn dass dann auch so wenig ist? Na dann prost mahlezeit :-(

Danke im voraus

Lg Katzan
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  #2  
Alt 09.08.2009, 22:01
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hallo Katzan,

momentan werden dein Ex und du scheinbar noch als BG gewertet. Du solltest mit der ARGE klären, dass ihr getrennt seid, und dass dein Ex nicht für dich aufkommt. Allerdings wird dann von der ARGE an die Unterhaltspflicht deines Ex appeliert, bzw. es wird mindestens der entsprechende Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Da du sowieso ausziehen willst, beantrage schriftlich eine Umzugsgenehmigung, suche dir eine Wohnung, lasse diese dir genehmigen (schriftlcih) bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
Du erhälst dann für dich und dein Kind ALG II. Angerechnet wird Kindergeld, Unterhalt / UHV und vom Elterngeld, was über 300 € liegt.
Übrigens kannst du die Übernahme der Umzugskosten beantragen sowie ein Kautionsdarlehen.

Alles Gute.
LG, Jalale.
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  #3  
Alt 09.08.2009, 22:09
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Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 13
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Vielen lieben dank für die schnelle Antwort.
ALso er wollte ja 120 Euro Unterhalt zahlen, kam bis jetzt aber nicht.

Umzug wurde gott sei dank genehmigt. Zieh in ein neues Bundesland und stelle neuen antrag und hoffe das es mehr gibt.

Bringt es was wenn ich einspruch erhebe? Der erstantrag dauerte schon ca. 2 monate. Nochmal so lang warten? brrrrr
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  #4  
Alt 09.08.2009, 22:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Einspruch wogegen?
Wenn du den Antrag stellst, solltest du gleichzeitig einen Vorschuss beantragen, denn du musst ja die Miete zahlen und von irgendwas leben können. Lass dir die neue Wohnung unbedingt von der neuen ARGE genehmigen, sonst hast du unnötig Ärger.
Den Unterhaltsanspruch würde ich durch das Jugendamt regeln lassen, dann hat dein Ex was in den Händen und weiß was er zu zahlen hat. Sollte er nicht zahlen, kannst du so schneller reagieren und Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Geld holt sich das Jugendamt dann von deinem Ex wieder.
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  #5  
Alt 10.08.2009, 09:50
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Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 1
Daumen hoch Ich bruche auch hilfe


Hallo, ich schreibe aus Paris. Ich habe gerade am 5-6. August 2 Tage mit mene Kindern in Köln verbracht. Nach der Scheidung von meine ex-Frau, bin ich 2003 nach Frankreich mit ein meiner Söhne gegangen und habe ich ihm 2005 nach Deutschland zur¨ckgebracht. Ich bin dann nach Asien gegangen um zu versuchen eine neue existenze aufzubauen. Leider nach fast 3 jahre ohne Geld wars alles aus.
Da ich franzoze bin, der weg hat mich nach Frankreich gebracht im October 2007. Ich muss erklären dass ich von 1978 bis 2003 auschliesslich in Deutschland gearbeitet haben, ich war selbständig und habe meine steuer doct bezahlt.
Meine Kinder vermissen mich und ich vermisse sie auch, und würde gerne zurück nach Köln um mit den zu sein.
Ich bin in Frankreich (Paris umgebung) auf Sozialhilfe angewiesen weil ich nach mehr als 70 Bewerbungen trotz 30 Jahre berufserfahrung als Kaufman, kein Job gefunden habe.
Meine Frage:
kann jemand mir helfen und mir sage was zu tun ist, Ich habe keine ahnung was zu machen, eine bekannte saget mir letze Woche in Köln, dass es möglich für mich wäre nach deutschand zurück zu kommen? Wie?
Ich bin mittlerweil wiederverheiratet und meine Frau ist als krankenschwester Gehilfe gelernt, aber ohne Job!
Vielen Dank für eure Hilfe
Danjan
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