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Bitte um HILFE - meine Mutter hat sonst kein Leben mehr

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  #1  
Alt 13.11.2008, 08:50
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Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Bitte um HILFE - meine Mutter hat sonst kein Leben mehr

Hallo miteinander !
vorab – es geht nicht um mich : ich erkläre hier die situation meiner Mutter und ihres Ehepartners. Es ist eine aussichtslose und verworrene Situation, ich werde hier ALLE Fakten darlegen.


Meine Frage :

Hat meine Mutter Anspruch auf IRGENDETWAS ? – sie hat momentan 0 ,- !! Einkommen – keine Renten, keine Guthaben, kein gar nichts.

Situation :

A = Mutter
B = Ehepartner
X = Ich, Sohn von A

A ist seit dem 23.05.05 ! im Krankenstand, da sie ihre Arbeit nicht mehr ausüben konnte / kann! Mehrere Operationen am Handgelenk – Carpal Tunnelsyndrom, am Miniskus, Kreuzprobleme, anschliessend schwere Depressionen, bis heute andauernd. (alles Attestiert!)

FAKT IST : A ist momentan NICHT arbeitsfähig oder maximal 3 stunden / tag. sie hat von einer Klinik aus der REHA KUR ein Schreiben wo das ärztlich notiert ist : "Nur unter den und den Umständen arbeiten - keine feuchten räume - etc etc...." , da ja im Krankenstand - sie erhaelt jede woche neue atteste seit 2 0 0 5 .

A bezieht NOCH keine Rente. Da arbeiten Verdi Anwälte momentan dran. (ich versteh das einfach nicht - wieso zahlen die keine rente sie war für diesem besch**** Staat 40 jahre arbeiten mit 2 kindern. VIELEN DANK

A ist mit B verheiratet und Sie wohnen in einem Haus, das momentan unter „Erbgemeinschaft läuft“ – da es bisher von niemandem geschrieben / überschrieben wurde.
Es wird schon so kommen irgendwann, dass dieses Haus incl Grundstück (Bj 1930) irgendwann B gehört, also dem Ehepartner von A.
Momentan aber läuft das unter „Erbgemeinschaft“

B hat eine feste Arbeitsstelle mit 1.930 Eur Nettoeinkommen.
Girokonten von beiden sind bis anschlag überzogen – sie wissen nicht weiter.
B hat zwar Einkommen, ABER ! auch dermaßen finanzielle ausgaben für das Haus, das eigtl einer „Erbgemeinschaft“ momentan gehört, dass unterm strich sogar fast Miese rauskommen!

-Brandschutzversicherungen, Gebäudehaftpflicht etc etc.
-Eine EVO Stromheizung musste eingebaut werden im Haus kosten ca 13.ooo eur
(kreditbelastung 367 eur / monatl.)
-Telefon, Müll, STROMKOSTEN ! 260 ,- EUR / Monat (da Heizung über STROM)
Etc etc

Meine Frage (n) nun :

a.) Bilden A und B „Bedarfsgemeinschaft“ ? (ich denke Ja, wegen Ehe sowieso)
b.) Wenn wir im Antrag auf ALG II angaben über A UND B machen müssen – werden doch hoffentlich auch die AUSGABEN von B berücksichtigt ?
c.) Geht es beim ALG II Antrag praktisch darum – wenn das Einkommen der BG zu NIEDRIG ist um zu überleben, besteht dann ein Anspruch
d.) Gelten die STROMKOSTEN in höhe von 260 € / monat als HEIZKOSTEN oder STROMKOSTEN ?
e.) Auf was hätte A überhaupt Anspruch


Ich bitte euch um Hilfe, auch wenns ein langer text ist. Ich muss diese Woche den Antrag für A ausfüllen. Oder eben IRGENDWAS, worauf sie anspruch hat und wenns wirklich nur 200 Eur / monat sind – die knabbern sonst echt bald am hungertuch. Das haus ist ein grundrenovierungsbedürftiges bauernhaus.


VIELEN DANK FÜR EURE HILFEN!!
In dubio pro reo
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  #2  
Alt 13.11.2008, 08:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 3
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und nochwas : VIELEN DANK an alle Helfer hier im Forum - sicher gibts noch viele schwarze schafe unter ALG II lern - aber es gibt ebenso viele hilfebedürftige, die sogar 40 jahr arbeiten und nix kriegen ANSCHEINEND sowas macht mich traurig wenn ich mich hier im forum umschau, echt.

In diesem SInne :

DANKE dass viele von euch sich Zeit nehmen, anderen zu helfen. sowas ist gar zu selten heutzutag
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  #3  
Alt 13.11.2008, 18:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 26
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Hallo,

also ich bin kein Experte und kann Dir nicht auf jeden Punkt antworten, aber ein´s sollte klar sein:

JEDER Mensch der BRD hat das Recht auf soziale Unterstützung, sprich niemand darf einfach so vor die Tür geworfen werden.

Da B was verdient (imo gar nicht mal schlecht) ist das zwar ein anderer Sachverhalt, aber sollte nichts westentliches ändern. B muss natürlich sein gesamtes Vermögen offen legen und da weiss ich nicht ob er Recht auf ALG II hat.

Aber A sollte es auf jeden Fall haben da sie nichts verdient.


Hoffe andere können Dir mehr weiterhelfen.
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  #4  
Alt 13.11.2008, 18:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 444
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Hallo!

Also ich finde die Belastung auf dem Haus für den Verdient nicht so heftig... Hier mal meine Belastung: Inkl Heizung Strom , aller nebenkoisten wie Erbpacht, Grundsteuer, Versicherungen etc etc. sind das 720 Euro im Monat..... Nur leider verdiene ich ein bißchen weniger--- oder besser gesagt, ziemlich viel weniger....

Und wenn das eine Erbengemeinschaft ist, dann muss die auch für ihren Anteil an Modernisierunggen und kosten geradestehen - nicht nur der Bewohner...Also einfordern und geltend machen ..... Modernisierungen können u.Umständen auch von der Steuer abgesetzt werden... Aber da gibts Fristen - besser beim Steuerberater abklären - ist nicht so einfach...

Ich würde einfach mal annehmen, daß B für ALG 2 zu viel verdient ! Habt ihr schon Lastenzuschuß bzw. Mieitkostenzuschuß versucht?

LG Laetitia
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