Das erste mal Hartz4 - was passiert?

  • Hallo...


    ich habe eben meine Absage bekommen, von der ich dachte sie kommt nicht und verhindert somit, dass ich ab nächsten Monat kein ALGeld mehr bekomme. Nun sieht es danach aus, dass ich Hartz4 beantragen muss und mir ist es total peinlich und schäme mich, jemandem zu sagen das ich bald Hartz4 bekommen werde :(


    Ich bin seit dem 1.4. arbeitslos und habe knapp 1000 € bekommen... bin alleinstehend und habe eine 2 Zimmer Wohnung mit 55 qm... habe irgendwo gelesen, dass man keinen Anspruch hat wenn die Wohnung zu groß ist... stimmt das? Weiß jemand welche Faktoren zum berechnen dazu gehören?
    Ich weiß gar nicht wo ich anfangen muss... wo beantragen und ob ich das überhaupt machen soll... was ist mit Krankenversicherung? Muss ich mich selber versichern oder was muss ich alles beachten..


    *seufz*


    Vielen Lieben Dank...
    gisipa

  • Hallo, also grundsätzlich brauch man sich nicht zu schämen,wenn man aus irgendeiner sozialen Situation heraus dieses ALG II beantragen muß, schon ,um seine Existenz abzusichern ! Wir können zufrieden sein,dass das in diesem Land überhaupt möglich ist.
    Die Beantragung des ALG II ist zwar etwas nervig, aber dennoch kein Riesenproblem. Als alleinstehende/r werden für die Kosten der Unterkunft und Heizung (also die Warmmiete) maximal ca. 360,- € berechnet,auch wenn die Wohnung 55 m² hat, sollte die Miete deutlich höher liegen, so hat man Zeit - ungefähr ein halbes Jahr - sich um eine preiswertere Wohung zu kümmern, oder es gibt dann noch einen "Untermieter...).
    Der Regelsatz für ALG II beträgt zurzeit - jedenfalls in den alten Bundesländern,einschl.Ostberlin, 351,- € und man ist natürlich auch kranken-u.rentenversichert. Das alles wird in einem Bewilligungsbescheid mitgeteilt, zusätzlich kann man sich von den sogeannten "GEZ-Gebühren" befreien lassen,wenn man nicht noch einen kleinen Zuschlag auf den Regelsatz erhält,selbst ein Euro mehr auf den Regelsatz bedeutet keine GEZ-Befreiung!
    Ansonsten kann ich nur empfehlen, sich in einer Bibliothek mal das SGB II und III auszuleihen (Sozialgesetzbuch), dort wird alles genau und mit Paragrafen erläutert.

  • Hallo,


    vielen Dank für Deine Nachricht. Du hast schon Recht, aber mir bereitet es Magenschmerzen und ich fühle mich so... unnütz :(


    Meine Wohnung kostet 420 € warm... umziehen kommt leider nicht in Frage weil ich 2 Katzen und einen Hund hab. In eine 1 Zimmer W ohnung wäre das Tierquälerei. Werden diese 360 € trotzdem bezahlt und ich muss den Rest von meinem Geld drauf tun? Und muss man ALII irgendwann wieder zurckzahlen?


    351 €... das wäre mir sogar egal... mir gehts um die Wohnung und die versicherung, ansonsten hab ich auch was auf der Seite...


    Vielleicht schaffe ich es ja noch... einen Monat hab ich noch :(



    Liebe Grüße

  • Hallo, also ALG II muß grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden,wenn alles seine "rechtlichen Gänge" geht,darum erwähne bitte auch nicht, dass Du Dir "was beiseite" gelegt hast !!!


    Auch die Haustiere spielen keine Rolle bei der Berechnung des ALG II - Satzes. Und wenn Du alleine lebst,kannst Du mit ca. 360.- Euro (Warmmiete) als Kosten für die Unterkunft und Heizung rechnen. Sollte die Miete, wie gesagt, deutlich höher liegen,kann man aufgefordert werden,eine kleinere Wohnung zu beziehen,bzw. dadurch eine Mietminderung zu erreichen.
    Also,ganz normal den Antrag auf ALG II stellen und mit dem zuständigen Fallmanager alles besprechen.


    Lieben Gruß