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#1
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Hallo! Ich habe seid 01.07.2008 einen neuen Job. Vorher habe ich keinerlei Leistungen bezogen, weil ich noch unter 25 bin usw.
Nun hab ich eine befristeten Arbeitsvertrag bis 21.12. bekommen. Ich wollte nun in eine eigene Wohnung ziehen. Das Problem ist, dass im Arbeitsvertrag steht: "Die Befristung erfolgt auf eigenen Wunsch" Stellt sich das AMT nun quer, mir nach Ablauf der Befristung die 347 Grundsatz+Wohnung zu bezahlen? Geändert von Schnuffel (02.07.2008 um 15:49 Uhr) |
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