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#1
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Letzte rettung ist diese Forum...die Arge weiß ja auch nur das was in den Broschüren steht
Also, mein Mann war bislang selbstständig und muss diese jetzt aufgegeben, seit Monaten kam kein Geld. ich bin reine Hausfrau. Wir haben ein eigenes Haus. Mein Kinder sind 15 (Schülerin), 19 (fängt gerade mit dem Studium an), 26 (Bankangestellte).... Meine Fragen.... Wir das gehalt meiner 26 jährigen Tochter mit einberechnet? ich dachte sie ist aufgrund ihres Alters raus...! Werden irgentwelche sachen trotzdem abgezogen...z. B. anteilig Heizungskosten?? Mein Sohn benatragt jetzt gerade Bafög, wohnt aber weiter bei uns im Haus. Wie wird das befög angerechnet? Nicht das uns Anderen was vom Hartz IV-Satz abgezogen wird, weil unser Sohn 380 EUR Bafög+Kindergeld bekommt !!!Bitte unbedingt helfen ! Schon mal großen Dank an die wahren Hartz IV-Experten
Geändert von krausimausi81 (07.09.2007 um 22:52 Uhr) |
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#2
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Hallo,
wenn alle 5 Personen im Haus wohnen, wird das gesamte zur Verfügung stehende Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt. |
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#3
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Danke für die schnelle Antwort....
Aber Bafög ist doch zur Hälfte ein zurück zu bezahlener Staatskredit...und das Geld braucht mein Sohn doch für die Fahrt zur Uni, Semestergebühren...ect.! Wenn unser Sohn dann keinen Hartz IV-satz bekommt ist das ja ok, aber wird bei dem Rest der Familie auch noch das Kindergeld abgezogen...vielleicht sogar noch 50 Eur mehr (Hartz IV 331 EUR, Bafög 380= zusätzliches Einkommen ca. 50 EUR??!! |
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#4
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Hallo,
wie das Bafög mit einbezogen wird kann ich nicht sagen. Aber es werden auf alle Fälle die Betriebs- und Heizkosten für das Haus übernommen. Wichtig ist noch, dass eventuelle Tilgungsraten für Kredite, die auf dem Haus lasten nicht berücksichtigt werden. Allerdings werden die daraus entstehenden Zinsbelastungen berücksichtigt. |
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#5
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Hallihallo..
Also... Wenn die Eltern Hartz 4 kriegen.. und aus irgendwelchen gründen der Sohn Bafög berechtigt ist wird das zumindest in meinem fall nicht angerechnet.. Situation damals: Mein damaliger Freund: Hartz 4 ... & ich Bafög... das eine wurde dem anderen nicht angerechnet... sollte eigentlich dann doch bei euch genauso sein. Achso: Sobald aber dein Sohn Bafög kriegt ... hat er kein Recht mehr auf Hartz 4 ..das heisst das was du fuer ihn bekommen hast..wird sicherlich gestrichen. er kann dann nur noch wohngeld beantragen...wenn er eine eigene wohnung haette. |
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