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#1
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Hallo zusammen
ich weiß nicht wo ich mein Problem reinschreiben soll, deswegen hoffe ich das ihr mir weiter helfen könnt: und zwar: ich (21) war jetzt fast ein Jahr arbeitslos. Im Februar 2009 habe ich meine Lehre erfolgreich beendet und wurde nicht übernommen. im juli sowie im oktober hatte ich zwei mal kurz eine anstellung für 6wochen (saiosonbedingt) nun habe ich vor ein paar tagen eine neue arbeitsstelle gefunden. vertrag unterschrieben usw problem dabei: die arbeit liegt 120km einfach von meiner heimat entfernt. auto hab ich keins... mit den öffentlichen verkehrsmitteln brauch ich gar nicht erst anfangen denn das schaffe ich zeitlich nicht. Nun die neue stelle ist in münchen. ein teil meiner familie wohnt noch dort und ich kann jetz mal für ein paar tage (so ca. zwei wochen) wo unterkommen. aber das ist ja keine dauerlösung. das problem die arbeit kam sehr kurzfristig (dienstag nachmittag angerufen mittwoch probearbeiten anschließend vertragsunterzeichnung) nun was ich eigentlich wissen möchte. wenn ich aufgrund dieses jobs jetzt umziehe, was kann ich alles bei der agentur für arbeit beantragen? umzugskosten ja soweit ich das weiß... aber was ist mit kaution? ich mein im raum münchen 3MM kaution sind wir auch bei guten 1500euro im schnitt. und ich kann mir das nicht leisten. wenn ich was erstattet bekomme, bin ich dann auch verpflichtet bzw angewiesen auf das was die arge bezüglich wohnungsgröße,zimmeranzahl usw sagt? und was würde ich sonst noch alles erstattet bekommen oder das man mir unter die arme greift? denke das ist vorerst mal das wichtigste wenn ich weitere fragen habe, frag ich einfach nochmal nach ![]() aber umziehen ist unumgänglich ![]() danke schon mal im voraus lg wicht PS: weiß nicht ob es wichtig ist, die arbeit läuft über eine zeitarbeitsfirma ist aber keine hilfskraft sondern ein facharbeiter-stelle nur falls es eine rolle spielt |
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#2
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wenn du derzeit bezieher von alg2 bist, könntest du sicher einiges von der arge bekommen. auch wenn du u25 jahre alt bist. aber es geht aus deiner anfrage nicht hervor, ob du hartz4-empfänger bist.
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#3
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ich habe bis zu dem zeitpunkt der arbeitsaufnahme ALG I bekommen
mehr nicht
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#4
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na denn hast du auch kein anspruch auf umzugskosten, erstausstattung, Kaution u.s.w.
das gibt es nur für hartz4er. |
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