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#1
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Hallo,
ich kann mich jetzt leider auch in die langen Reihen der Bedürftigen einreihen..... Bin aber sehr froh,dass es ein Forum gibt,indem man sich austauschen kann, Zu meinem Problem: ich bin alleinerziehend (11-jähriges Kind) und habe bis März in Schweden gearbeitet und natürlich auch gelebt. Leider nur für ein Jahr.Aber die Wirtsschaftskrise macht eben dort auch nicht halt... Bevor ich das Jahr in Schweden lebte,war ich schon ein Jahr von meinem Mann getrennt und lebte in seinem Haus. Es war mäßig möbliert(mittlerweile ist es versteigert worden).Eigene Möbel hatte ich nicht. Nun habe ich bei der Arge einen Antrag auf Erstausstattung gestellt,der abgelehnt wurde,mit der Begründung,das meine jetztige Wohnung nicht meine erste war. Ich bin sehr verzweifelt,weil hier fast keine Möbel da sind.Im Kinderzimmer liegt nur eine Matraze.. Sie schrieben auch,das ich Widerspruch einlegen kann.Das dauert doch Monate??!! Habt ihr einen Rat,wie ich es richtig mache? Vielen Dank im voraus LG Annemie |
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#2
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Da wird dir nur der Widerspruch bleiben auch wenn das etwas dauern wird.Du solltest angeben das du ja keine eigene Wohnung hattest sondern bei deinem Ex im Haus gewohnt hast und bei deinem Gang ins Ausland nichts mitgenommen hast.
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#3
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Danke für die Antwort!
Das habe ich alles angegeben.Reicht ein formloses Schreiben? Will ja auch nichts verkehrt machen... |
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#4
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Du kannst einen Widerspruch zwar relativ formlos schreiben und einfach so abschicken - natürlich fristwahrend -. Sicherheitshalber aber würde ich so zwei bis drei Tage nach Einreichung des Widerspruchs bei der für dich zuständigen Hotline anrufen und den Eingang (der üblicherweise zu deiner "Sache" im Computer vermerkt ist und abgefragt werden kann), erfragen. Sollte der Eingang deines Widerspruchschreibens nicht vermerkt sein, würde ich das dann doch noch einmal per Einschreiben/Rückschein (was leider Extrageld kostet) erneut verschicken. (Hatte ich gerade selbst so gehandhabt - und das war gut so.)
Gruß Lirafe |
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#5
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Prima Idee.Danke!
Eine Frage hätte ich da noch: Wer entscheidet eigentlich über den Widerspruch?? Die gleichen,die ihn abgelehnt haben??? |
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#6
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Nein das ist eine extra Stelle
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#7
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Nochmals danke für die Ratschläge!
Ich werde berichten,was sich weiter tut. |
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