Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Freiberufler - Aufstocker

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.09.2009, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 14
Standard Freiberufler - Aufstocker

Hallo, ich bin Freiberufler mit mittlerweile äußerst geringen Einkünften. Den Status wollte ich natürlich beibehalten. Nun meine Frage: ist es möglich, eine Aufstockung oder Zuschuss zu beantragen? beim Jobcenter? ohne sofort komplett einen Antrag auf ALG II stellen zu müssen? Oder wie läufts? Vielen Dank für die Antworten.


Edit: falsches Forum ... kann man mich ins ALG II Forum verschieben?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.09.2009, 20:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Weiß nicht, warum du glaubst, im falschen Forum zu sein. Jedenfalls: Du kannst auch als Selbständiger einen Antrag - und zwar den ganz "normalen" Antrag H IV / ALG II (ist dasselbe) stellen. Die einzureichenden Unterlagen weichen zwar ein wenig ab von den Unterlagen, die einzureichen sind als Arbeitsloser oder Angestellter, der aufstockend H IV / ALG beantragt, die Leistungen jedoch sind letztlich dieselben - die Vermögensfreigrenzen etc. - auch.

(Mich selbst betrifft - betraf das auch.)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.09.2009, 11:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 14
Standard

Danke für Deine Antwort. Na flasches Forum, weil ich im BAfög Forum gelandet bin und nicht im ALG II Forum ... egal. Noch eine Frage bitte: Ich hatte mich bei meiner Arbeitsagentur zunächst arbeitssuchend OHNE Leistungsbezug (der mir eh nicht zusteht) gemeldet, da ich der Meinung war, das man dieses zunächst tun muss, bevor man sich ans Jobcenter wendet. War das falsch oder richtig, bzw. ändert das irgendetwas an meiner Situation, wenn ich beim Jobcenter aufschlage? Ich meine ich arbeite weiterhin als Freiberufler und erhalte dafür ein paar Piepen. Übrigens die Dame, bei der ich einen Termin bei der Agentur hatte, meinte ich solle mich doch selbstständig machen. Genau, ich arbeite seit 9 Jahren freiberuflich und soll mich dann selbstständig machen . Was für ein Volk sitzt da in den Ämtern?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.09.2009, 18:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Ich denke nicht, dass du etwas falsch gemacht hast. Was in den Ämtern mitunter für Leute arbeiten, fragt man sich häufiger. Stelle einfache deine Anträge und versuche, weitere Zeitverzögerungen zu vermeiden. Die Leistungen werden erst ab Antragsdatum berücksichtigt. Selbst wenn dir also noch irgendwelche Unterlagen fehlen sollten zur Vervollständigung - warum auch immer - reiche den Antrag schon einmal ein - und die ergänzenden Unterlagen ggf. nach, damit dir nichts verloren geht.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Leistungen für Freiberufler low budget Anspruch und Leistungen 7 10.04.2009 22:52
Freiberufler – Krankheitsfall - Wer ist zuständig? cadel Anspruch und Leistungen 2 24.06.2008 14:14
Freiberufler und Hartz 4 ? DanielReinhardt Anspruch und Leistungen 1 16.04.2008 20:09
Freiberufler und Einkommen Markus11 Einkommensanrechnung 0 07.12.2006 12:44
Schonvermögen für Freiberufler? nasui Vermögensanrechnung 0 31.07.2006 12:43